Agrardieselanträge

Anträge müssen bis Ende des Jahres gestellt werden
Die Agrardieselrückvergütung für den Verbrauch aus dem Kalenderjahr 2025 ist spätestens bis zum Jahresende 2026 zu beantragen. Bitte beachten Sie, dazu frühzeitig einen Termin bei unser Sozial- und Agrarberaterin Antonia Wollrath zu vereinbaren, da bei einer Antragstellung nach dem 31.12.2026 der Anspruch auf die Rückzahlung verfällt.
Die Rückvergütung für das Jahr 2025 beträgt 6,44 Cent pro Liter Diesel und ist damit im Vergleich zum Vorjahr nochmal um die Hälfte gesunken. Für das laufende Jahr ist die Rückvergütung jedoch nach einem Haushaltsentwurf aus dem vergangenen Juni wieder auf die vollen und ursprünglichen 21,48 Cent pro Liter erhöht worden.