Newsblog KW 3 | 15. Januar 2026

Beihilfe bei Impfungen

Kostenbeihilfe bei Impfungen gegen West-Nil-Virus und Equine Herpesvirus 1

Die Tierseuchenkasse NRW zahlt für Impfungen gegen das West-Nil-Virus, sowie für Impfungen gegen das Equine Herpesvirus 1 eine Beihilfe für die Kosten des Impfstoffes. Gezahlt wird die Beihilfe für ab dem 01.01.2026 durchgeführte Impfungen. Für die Impfstoffkosten gegen das West-Nil-Virus werden 25 € je Impfdosis und Pferd einmal jährlich mit einem Abstand von 12 Monaten zwischen den Impfungen gezahlt. Für die Impfstoffkosten gegen das Equine Herpesvirus 1 werden 20 € je Impfdosis und Pferd zweimal jährlich mit einem Abstand von 6 Monaten zwischen den Impfungen gezahlt.

Abgerechnet wird die Beihilfe mit dem Pferdehalter. Dies ist bei Pensionsställen der Stallbetreiber. Ein entsprechender Antrag und weitere Infos sind auf der Internetseite der Tierseuchenkasse zu finden.