Ehrenamtsschulung-Stellenangebot-Testamente und weitere Themen

Ehrenamtsschulung 2025 - Modul II - Es sind noch Plätze frei!
„Kommunikation nach innen und außen“ am Donnerstag 27. Februar 2025 von 09.00 bis 17.00 Uhr
im WLV-Kreisverband Paderborn, Bleichstraße 39 c, 33102 Paderborn
Die Schulung richtet sich an alle Ehrenamtler, die auf Orts- bzw. Kreisebene für unser Ehrenamt gewählt worden sind und sich vor Ort für die Belange der Mitglieder und für unseren Verband engagieren. Gern möchten wir Ihnen zur Stärkung Ihrer Arbeit im Orts- und Kreisverband mit einem auf Ihre Bedürfnisse anpassten Schulungsangebot Unterstützung bieten und Sie im Ehrenamt stärken. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter:
https://wlv.de/aktuelles-themen/termine/ehrenamtsschulungen-modul-2
Stellenangebot – Bearbeitung GAP-Anträge 2025
Der WLV such für den Landwirtschaftlichen Kreisverband Paderborn eine Aushilfe (Voll- oder Teilzeit) in den Monaten März, April und Mai 2025 für die Bearbeitung der GAP-Anträge für unsere Mitglieder. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (05251-136450) oder per E-Mail unter
info-pb@wlv.de.
Grüne Nummernschilder
Das grüne Nummernschild (Steuerbefreiung) kann im Einzelfall für Fahrzeuge vergeben werden, die ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke wie die Pferdeversorgung und Heugewinnung genutzt werden – auch ohne den Verkauf von Produkten. Das Hauptzollamt prüft die Nutzung und den gesamten Sachverhalt und trifft eine Entscheidung nach Vorlage entsprechender Nachweise. Es berät Sie unser Syndikusrechtsanwalt Sebastian Baust (05251/136455).
Stoffstrombilanzpflicht bleibt vorerst bestehen
Bund und Länder haben sich in den letzten Wochen nicht auf Änderungen am Düngegesetz einigen können. Auf der Agrarministerkonferenz im September wurde von allen Beteiligten noch verkündet, dass die derzeit geltende Stoffstrombilanzverordnung kurzfristig ausgesetzt bzw. abgeschafft werden soll. Dies wird nun nicht mehr vor der Bundestagswahl geschehen. Derzeit rechnen wir daher nicht mehr mit Änderungen im Düngerecht vor Herbst 2025. Damit gilt die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz rein rechtlich weiterhin für die meisten landwirtschaftlichen und gartenbaublichen Betriebe. Allerdings ist seit 2023 keine Bewertung der Bilanz mehr notwendig. Weitere Informationen bekommen Sie bei unserem Mitarbeiter Bastian Funke (05251/136453)
Testamente regelmäßig aktualisieren
Testamente sind grundsätzlich so lange wirksam, bis der Verfasser verstirbt und der Erbfall eintritt. Es ist aber sinnvoll, das Testament von Zeit zu Zeit überprüfen, ob das, was drinsteht auch noch dem eigenen Willen entspricht. Bei geänderten Lebensbedingungen wie Heirat, Scheidung oder auch dem überraschenden Tod eines vorgesehenen Erben, sowie bei der Veränderung der Vermögensverhältnisse sollten die bisherige letztwillige Verfügung angepasst werden. Dazu berät Sie gerne Syndikusrechtsanwältin Imke Harbers (05251/136450)
Hubertus Beringmeier, Kreisverbandsvorsitzender
Imke Harbers, Kreisgeschäftsführerin