Newsblog KW 25 | 18. Juni 2025

Ernteguterklärung

Erklärung zur Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Vorschriften zur Ernte als Download

Auch in diesem Jahr verlangen Genossenschaften und Landhandel wieder die Abgabe eine Erntegut Erklärung und es stellt sich die Frage, ob dies zwingend ist. Stein des Anstoßes ist das sogenannte Erntegut Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) aus dem Jahr 2023, welches feststellt, dass Erfasser und Händler grundsätzlich sicherstellen müssen, dass angenommene Ware unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Genossenschaften und Landhandel müssen also sicherstellen, dass nur Sortenschutz rechtlich einwandfreies Getreide angekauft wird bzw. in den Handel geht.

Der Umgang der Genossenschaften und des Landhandels mit dieser Verpflichtung ist unterschiedlich. Der WLV sieht das Vorgehen zum Teil sehr kritisch, weil u. a. Flächen und Anbauverhältnisse genau angegeben werden müssen, was gegen den Datenschutz verstoßen könnte.

Unter folgendem Link erhalten Sie ein Muster, das Ihnen der WLV zur Verfügung stellt für den Fall, dass Sie einzelbetrieblich mit dem Handel eine Verständigung über die Erklärung erzielen.

Daneben weisen wir darauf hin, dass am 30. Juni die Frist abläuft, den Nachbau selbst aufbereiteter Sorten bei der STV zu melden.

Auskunft dazu erteilt Imke Harbers.

Imke Harbers
Tel.
05251/1364-50

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