Newsblog KW51 | 18. Dezember 2025
Förderung nach dem Bundesprogrammen des Umbaus der Tierhaltung

Baugenehmigung muss bis Ende August 2026 vorliegen
Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge durch Schweinehalter mit Förderung nach dem Bundesprogramm des Umbaus der Tierhaltung früh genug beim Kreis Paderborn eingereicht werden müssen. Nach derzeitiger Rechtslage muss die Baugenehmigung bis zum 31.8.2026 vorliegen. Nur dann kann die Förderung in Anspruch genommen werden.