Geflügelpest in Delbrück-Lippling

Erster Ausbruch im Kreisgebiet seit zweieinhalb Jahren
Nach über zweieinhalb Jahren ist in dieser Woche erneut die Geflügelpest im Kreis Paderborn ausgebrochen. Heute morgen (01.10.2025) bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut einen Fall in einem Geflügelbestand in Delbrück-Lippling. Dabei mussten etwa 10.800 Tiere getötet werden.
Das Kreisveterinäramt richtet nun eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von 10 Kilometern um den Betrieb ein. In diesen Zonen gelten strenge Auflagen für Geflügelhalter. Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen grundsätzlich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Zonen die Aufstallpflicht für Geflügel. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und somit die Einschleppung in Geflügelhaltungen wirksam verhindert werden. Wildgänse und Wildenten gelten als Träger der Erreger der Geflügelpest.
Die Fütterung der Tiere darf folgend nur noch an Stellen durchgeführt werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Kontakt kommt, muss so aufbewahrt werden, dass es für Wildvögel unerreichbar ist.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen.
Eine Karte, welche die Schutz- und Überwachungszonen zeigt, finden Sie auf der Sonderseite des Kreis Paderborn