Hofübergaben

Frühzeitig um geplante Hofübergaben kümmern
In der Regel erfolgen landwirtschaftliche Hofübergabeverträge mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres. Erfahrungsgemäß benötigen die Vorarbeiten für eine erfolgreiche Hofübergabe deutlich mehr Zeit als es die Betroffenen einschätzen.
Die Familie muss sich über grundsätzliche Fragen des Altenteilrechts, wie Wohnrecht und Baraltenteil, sowie über die Art und Höhe der Abfindung der weichenden Erben Gedanken machen. Ebenso ist zu klären, wie mit gewerblichen Betriebsteilen und hoffreien Vermögen, wie zum Beispiel einem ausparzelliertem Windkraftstandort, umgegangen wird. Darüber hinaus ist eine steuerliche Beratung bei Ihrem Steuerberater im Vorfeld einer Hofübergabe unabdingbar.
Eine Hofübergabe erfolgt in jeder Generation nur einmal und stellt nicht selten das bisherige Familiengefüge auf den Prüfstand. Hofübernehmer, Altenteiler und weichende Erben müssen sich mitunter erst in ihre neuen Rollen einfinden. Das kann für die Familienmitglieder auch emotional sehr belastend sein. Dann sind für eine gelungene Hofübergabe oft viele Gespräche mit allen Familienmitgliedern notwendig.
Daher raten wir Ihnen bereits frühzeitig Beratungstermine zu vereinbaren. Die Syndikusrechtsanwältin und Mediatorin Imke Harbers bespricht mit Ihnen die geplante Hofübergabe und unterstützt Sie auch bei schwierigen Gesprächen in der Familie.