Hofvermerke

Anschreiben vom Landwirtschaftsgericht Paderborn
Das Landwirtschaftsgericht Paderborn schreibt derzeit Großgemeinde für Großgemeinde die Grundeigentümer landwirtschaftlicher Besitzungen wegen der Eintragung eines Hofvermerks ins Grundbuch ein. Hintergrund des Anschreibens ist, dass die Finanzverwaltung dem Amtsgericht in denjenigen Fällen Mitteilung gemacht hat, in denen der neue Grundsteuerwert für den landwirtschaftlichen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über 54.000,00 € liegt. Denn in diesen Fällen könnte nunmehr der betreffende landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betrieb der Höfeordnung unterliegen. Dazu ist neben einem landwirtschaftlich geführten Betrieb mit entsprechendem Inventar eine Hofstelle erforderlich.
Das Amtsgericht teilt den betroffenen Eigentümern mit, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Hofvermerk ins Grundbuch eingetragen wird. Das Vorliegen eines Hofes in der Höfeordnung, auch wenn der Hofvermerk nicht ins Grundbuch eingetragen ist, hat erhebliche Auswirkungen auf das individuelle Erbrecht, die Testamentsgestaltung und geplante Hofübergaben. Gegebenenfalls können bereits vorhandene Testamente im Erbfall nicht umgesetzt werden, wenn darin die Hofeigenschaft nicht berücksichtigt wurde. In jedem Fall ist eine individuelle erbrechtliche Beratung zur Höfeordnung ratsam. Gerne können Sie einen Beratungstermin bei der Syndikusrechtsanwältin Imke Harbers vereinbaren.