Newsblog KW 36 | 3. September 2026

Landesbauordnung

Neue Bauordnung seit dieser Woche in Kraft

Seit dieser Woche gilt die neue Landesbauordnung. Diese sorgt für schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und mehr Flexibilität auch im Landwirtschaftlichen Sektor.

Die für Sie als landwirtschaftlichen Betriebsinhaber besonders wichtigen Punkte sind folgende:

Auch soll es ab jetzt schneller gehen, wenn doch ein Genehmigungsverfahren benötigt wird. So soll es unter anderem vereinfachte Baugenehmigungsverfahren geben.

Der WLV hatte sich schon im Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme eingebracht und begrüßt die Landesbauordnung, da sie wichtige Forderungen der Landwirtschaft aufgreift.

  • Folientunnel und Schutzgebäude bis 4 Meter Firsthöhe für Pflanzen und Tiere sind künftig verfahrensfrei.

  • Fahrsilos sowie Kompost- und ähnliche Anlagen sind ohne Größenbegrenzung verfahrensfrei.

  • Solaranlagen entlang von Autobahnen etc. und AgriPV an Hofstellen sind künftig genehmigungsfrei. Es gibt nur noch eine Anzeigepflicht mit Wartefrist (1 Monat) sowie ein Widerspruchsrecht der Gemeinde.

  • Werbeschilder im Außenbereich, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, benötigen keine Baugenehmigung.

  • Fahrbare Verkaufsstände zur Vermarktung eigener Erzeugnisse bleiben auch dann verfahrensfrei, wenn sie regelmäßig an einem Standort genutzt werden.

  • Drohnenlandeplätze werden verfahrensfrei.

  • Füllanlagen für Kraftfahrzeuge an Tankstellen sowie Ladestationen für Elektromobilität einschließlich technischer Nebenanlagen können ebenfalls ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden.

 

Auch soll es ab jetzt schneller gehen, wenn doch ein Genehmigungsverfahren benötigt wird. So soll es unter anderem vereinfachte Baugenehmigungsverfahren geben.

Der WLV hatte sich schon im Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme eingebracht und begrüßt die Landesbauordnung, da sie wichtige Forderungen der Landwirtschaft aufgreift.