Newsblog KW 3 | 15. Januar 2026
LKK-Beiträge

Unterscheidung von Speise- und Stärkekartoffeln
Für den Anbau von Kartoffeln wird ab 2026 in der Berechnung des Krankenkassenbeitrags in Stärke- und Speisekartoffeln unterschieden. Alle Landwirtinnen und Landwirte, die Kartoffeln anbauen, sollten an dieser Stelle prüfen, ob in ihrem LKK-Beitragsbescheid Speisekartoffeln zugrunde gelegt wurden, obwohl sie Stärkekartoffeln angebaut haben. Wenn das der Fall ist, sollten sie eine entsprechende Korrekturmeldung vornehmen.