30. August 2022

Newsblog Kreisverband Paderborn

Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller

In dieser Ausgabe berichten wir u.a. über das erweiterte Mediationsangebot im WLV sowie über aktuelle Themen im Höferecht und Gebühren- und Beitragsrecht.

Mediation im WLV
Im WLV haben sich inzwischen 8 Mitarbeiter:innen zu Mediator:innen ausbilden lassen. Die Mediation als konstruktive Konfliktlösung ist auch im landwirtschaftlichen Bereich eine sehr gute Möglichkeit der konstruktiven Konfliktlösung. In einem strukturierten Verfahren werden die Parteien unterstützt, eine eigenverantwortliche Konfliktlösung zu finden. Dieses Verfahren ist im Verhältnis zu einem gerichtlichen Klageverfahren relativ kostengünstig und zügig. Ein großer Vorteil ist weiterhin, dass eine in einem freiwilligen Verfahren gemeinsam gefundene Lösung oft langfristig trägt, da es keinen „Gewinner" oder „Verlierer" gibt. Im landwirtschaftlichen Bereich ist eine Mediation besonders sinnvoll bei Konflikten zwischen den Generationen und Verpächtern- Pächtern. Aber auch bei Erbstreitigkeiten und im Gesellschaftsrecht können sehr gute Lösungen gefunden werden. Frau Harbers berät dazu gerne.

Höferecht: Windkraftfläche nicht hofzugehörig
Das Amtsgericht Beckum hat beschlossen, dass die Verpachtung und die Eigennutzung eines Grundstücks zum Betrieb einer Windkraftanlage eine landwirtschaftsfremde Nutzung darstellen. Das soll auch gelten, wenn nur ein Teil der landwirtschaftlichen Parzelle für die Windkraft genutzt wird. Damit würde der als Windkraftstandort genutzte Parzellenteil als hoffreies Vermögen an alle gesetzlichen Erben fallen und nicht zusammen mit dem Hof an den Hofnachfolger oder die Hofnachfolgerin vererbt werden. Hofeigentümer, auf deren Flächen Windkraftanlagen stehen, sollten daher ihr Testament daraufhin überprüfen. Ggf. sollte eine erbrechtliche Regelung in dem Testament aufgenommen werden, die beinhaltet, dass die „Windkraftfläche" zusammen mit dem Hof vererbt werden soll. Zum Erbrecht berät Imke Harbers 05251/136450.

Vorsicht bei der Teilung von Grundstücken
Bei anstehenden Straßenbaumaßnahmen kommt vereinzelt die Idee auf, Grundstücksteilungen vorzunehmen, um dadurch die Fläche der beitragspflichtigen wirtschaftlichen Einheit des Grundstücks zu verkleinern. Grundsätzlich ist eine Grundstücksteilung verbunden mit einer Übertragung an z. B einen Familienangehörigen oder auch Fremde Dritte rechtlich zulässig, wenn es dafür sachliche Gründe gibt, die nicht im Zusammenhang mit der Betragspflicht stehen. Das Niedersächsische OVG hat in einem Urteil kürzlich entschieden, dass ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorliegen kann, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der bevorstehenden Entstehung sachlicher Beitragspflichten ein im hinteren Teil bebautes Grundstück geteilt und das dadurch entstandene Anliegergrundstück auf einen Dritten übertragen wird. Dieser Verdacht drängt sich auf, wenn ein nicht selbstständig bebaubarer und auch wirtschaftlich kaum selbstständig verwertbarer Grundstücksteil in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung abgetrennt und unentgeltlich an nahe Angehörige übertragen wird. Das Streben nach einer Minderung von Abgaben hat das OVG als missbräuchlich im Sinne von § 42 der Abgabenordung eingestuft, insbesondere wenn es für die Übertragung keine nachvollziehbaren Gründe gibt. Für alle Fragen zum Beitrags- und Gebührenrecht steht Ihnen Frau Berg gerne zur Verfügung.

Pachtverträge rechtzeitig anpassen!
Viele Pachtverträge sehen als Pachtjahr den Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. September vor. So werden in Kürze wieder einige Pachtverträge auslaufen und es kommt zu Pachtvertragsverlängerungen oder auch Neuverpachtungen. Im Internet kursieren einige Formulare zur Verpachtung von Flächen. Wir raten insgesamt davon ab, einen solchen formularmäßigen Vertrag zu verwenden. Das Pachtrecht ist sehr speziell. Es gibt diverse Gestaltungsmöglichkeiten, daher empfehlen wir Ihnen eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei der Neuverpachtung von Flächen oder bei Pachtvertragsverlängerungen hilft Ihnen Frau Tillmann gerne weiter.