Pauschalsteuersatz

Maschinenverkäufe ab 01.07.2026 mit 19 % USt
Pauschalierende Landwirte nach § 24 UstG können noch bis zum 30.06.2026 beim Verkauf von Maschinen den aktuell gültigen Pauschalsteuersatz (momentan 7,80 %) anwenden und müssen die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführen.
Nach dem 1. Juli 2026 entfällt diese Regelung, sodass auch die Pauschalierer die Regelbesteuerung mit 19 % USt auf den Maschinenverkauf anwenden müssen. Da die Steuer in dieser Folge auch an die Behörde gezahlt werden muss, kann es bei späteren Verkäufen also zu Nachteilen kommen.
Je nachdem wann die Maschinen angeschafft wurden, kann es gegebenenfalls. noch zu einer Abmilderung durch die Vorsteuerkorrektur des § 15a UstG kommen, dies sollte aber nicht die Regel sein. Eine Ausnahme für kleine Betriebe bietet nur noch die Versteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 UstG.