Newsblog KW 43 | 22. Oktober 2026

Versicherungsschutz im Fokus: Riester-Rente

Neue Regelung bei Einmalauszahlung der “Riester-Rente”!

Auch in der Vergangenheit war es schon möglich zum Auszahlungszeitpunkt der „Riester-Rente“ das angesparte Kapital auf einmal auszahlen zu lassen, ohne die Zulagen oder steuerlichen Förderungen zu verlieren (Kleinbetragsrente). Bis Ende Mai 2026 lag die Grenze bei einem Prozent der Bezugsgröße, also 39,55 € monatliche Rentenzahlung.

Durch das Altersvorsorgereformgesetz wurde diese mit Wirkung zum 30.05.2026 auf 59,33 € monatliche Rentenzahlung erhöht.

Wer z. B. einen geförderten Fondssparplan, Banksparplan oder Bausparvertrag abgeschlossen hat, sollte spätestens ein Jahr vor Ablauf des Vertrages nachfragen, ob der Auszahlungsbetrag in den Rahmen der Kleinbetragsrente fällt. Aktuell liegt hier der Kapitalwert bei ca. 15.000 € - je nach Restlaufzeit und hinterlegter Versicherung.

Insbesondere für Landwirtsfrauen, die nur den Mindestbeitrag von 60 € pro Jahr eingezahlt und die Zulagen in Anspruch genommen haben, kommt die Einmalzahlung in Frage. Die Auszahlung unterliegt allerdings der vollen Steuerpflicht; kann aber auf fünf Jahre verteilt werden. Daher sollte möglichst die Auszahlung nach Bezug einer gesetzlichen Rente gewählt werden.

Der WLV-Versicherungsberater Heiko Taube bietet im Rahmen der Sonderleistungen eine Überprüfung der Riester Verträge unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten an.

Heiko Taube
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