Trecker-Aktionstag, Kälteeinbruch im April, Seminar zur Vorsorge

alle 14 Tage neu
Trecker-Aktionstag im Haxtergrund -Save the Date
Am 23.06. findet im Haxtergrund 8 in Paderborn, rund um die Gaststätte Weyher, von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr der „Trecker-Aktionstag“ des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Paderborn statt. Geplant ist ein landwirtschaftlich geprägter Familientag mit einem vielseitigen Programm.
Das besondere Highlight für die Besucher soll die Rundfahrt auf dem Trecker sein. Dafür suchen wir noch Treckerfahrer und auch Helfer. Melden Sie sich gern in der Geschäftsstelle bei Frau Bernard:
Kälteeinbruch im April schädigt Raps und Gerste!
Hier ein wichtiger Hinweis von unserem Versicherungsberater Heiko Taube:
Gerade in den Höhenlagen ist Ende April noch einmal Schnee gefallen. Dieser hat stehenden Raps oder auch Gerste/Getreide an den Boden gedrückt. Oftmals erholen sich die Pflanzen davon, manchmal allerdings auch nicht. Viele Landwirte haben eine Hagelversicherung, die Schäden und Ertragseinbußen am Getreide oder Raps durch Hagel (H) absichert. Einige Landwirte haben diese Deckung zusätzlich auf die Gefahren Starkregen (R) und Sturm (S) ausgedehnt. Leider sind auch über diese Gefahren Schäden durch Schneedruck (F) nicht versichert. Alle Gefahren sind in den Bedingungen eindeutig beschrieben, über die Gefahr F wie Frost, sind Auswinterungsschäden durch Frost oder aber Schneedruck versichert.
Wägen Sie genau ab, welche Gefahren Sie versichern müssen und prüfen Sie genau, was für einen Schutz Sie eingekauft haben. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Heiko Taube: Heiko.Taube@wlv.de oder 0160 5305299.
Seminar zur Vorsorge beim Landwirtschaftlichen Kreisverband
In der letzten Woche veranstaltete der landwirtschaftliche Kreisverband Paderborn ein Seminar zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Die Referentin, Kreisgeschäftsführerin Imke Harbers (Syndikusrechtsanwältin), stellte den Teil-nehmenden die Möglichkeiten zur Vorsorge vor. Sie plädierte eindringlich dafür, dass Volljährige, sofern eine absolut vertrauenswürdige Person im persönlichen Umfeld vorhanden ist, eine Vorsorgevollmacht und ggf. auch eine Betreuungs- und Patientenverfügung errichten sollten, damit im Fall der Fälle der Betrieb weiter läuft und auch not-wendige Entscheidungen des Alltags und der medizinischen Versorgung getroffen werden können. Das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht ermöglicht dem Ehegatten nur Entscheidungen im medizinischen Bereich und das auch nur für sechs Monate. Das ist im Ernstfall in der Regel nicht ausreichend. Ein weiteres Seminar zur Vorsorge ist für Ende des Jahres geplant. Wir werden sie darüber informieren. Sollten sie in der Zwischenzeit Informationen zur Vorsorgevollmacht usw. benötigen, können sie gerne einen Beratungstermin bei Frau Harbers 05251/136450 vereinbaren.