Überprüfung der Hofeigenschaft durch Landwirtschaftsgericht

Individuelle Beratung sinnvoll
Das Landwirtschaftsgericht Paderborn schreibt derzeit Grundeigentümer wegen der Überprüfung der Hofeigenschaft an. Hintergrund des Anschreibens ist, dass die Finanzverwaltung dem Amtsgericht in denjenigen Fällen Mitteilung gemacht hat, in denen der neue Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über 54.000,00 € liegt. Denn in diesen Fällen könnte nunmehr der betreffende landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betrieb der Höfeordnung unterliegen. Das Amtsgericht teilt den betroffenen Eigentümern mit, ein Hofvermerk werde in diesen Fällen nunmehr im Grundbuch eingetragen, wenn dies bisher noch nicht der Fall war. Die Eintragung eines Hofvermerks hat erhebliche Auswirkungen für die Übertragung oder Vererbung der betroffenen Grundstücke. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung zur Höfeordnung ratsam.
Wenn Sie Hilfe benötigen, bietet Ihnen die Syndikusrechtsanwältin Imke Harbers entsprechende Hilfeleistung an.