Rote Gebiete: Hintergründe
Am 24.11.2022 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die neue Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete veröffentlicht. Anlass sind bundesweit verschärfte Rechtsvorschriften zur Gebietsausweisung. Deren Anwendung führt in NRW zu einer nitratbelasteten Kulisse von über 500.000 ha landwirtschaftliche Fläche. Dies entspricht 30 % der landwirtschaftlichen Fläche in NRW. Die Neuausweisung bedeutet einen Zuwachs über 300.000 ha bzw. eine Verdreifachung gegenüber der bisherigen Kulisse, die zuletzt rund 164.000 ha umfasste. Damit gehört NRW zu den Bundesländern, die von der Neuausweisung am stärksten betroffen sind.
Die neue Gebietskulisse und die betroffenen Feldblockflächen sind ab dem 1. Dezember 2022 unter https://www.elwasweb.nrw.de oder betriebsindividuell über das Düngeportal der Landwirtschaftskammer unter www.duengeportal-nrw.de abrufbar.
Neue Informationen zur eutrophierten Kulisse liegen derzeit nicht vor. Hier hatten sich beim Ausweisungsverfahren nur geringfügige Änderungen ergeben. Bisher beträgt die eutrophierte Kulisse in NRW rund 230.000 ha (Stand 2021).
Die Kulissen sind maßgeblich für verschärfte Anforderungen an die Betriebe bei der Düngung (§ 13a Düngeverordnung). Ein finanzieller Ausgleich dafür wird nicht gewährt.
Bundesweit bedeutet die Bewirtschaftung in der mit Nitrat belasteten Kulisse u.a.
Stickstoffdüngung 20 % unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen. Ausnahme nur für Betriebe, die weniger als 160 kg Gesamtstickstoff je Hektar und davon nicht mehr als 80 kg Gesamtstickstoff je Hektar in Form von mineralischen Düngemitteln aufbringen;
Schlagbezogene N-Obergrenze: Einhaltung der 170 kg N je ha-Obergrenze für den Einsatz von organischen Düngemitteln auf Schlag- bzw. Bewirtschaftungseinheit-Ebene. Ausnahmen für o.g. Betriebe;
Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, die gedüngt werden;
Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate vom 01.11. bis 31.01. und auf Grünland um vier Wochen vom 01.10. bis 31.01.
Neben den sieben bundeseinheitlichen Auflagen muss jedes Bundesland mindestens zwei weitere Maßnahmen für mit Nitrat belastete sowie eutrophierte Gebiete festlegen. In NRW sind dies die Vorgabe der Nährstoffanalyse aller eingesetzten organischen Düngemittel mit Ausnahme von Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie die verpflichtende Teilnahme an Schulungsmaßnahmen zur Optimierung der Nährstoffeffizienz alle drei Jahre.
Die Anforderungen zur Ausweisung der beiden Kulissen regelt eine allgemeine Verwaltungsvorschrift: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA). Diese ist zuletzt im August 2022 geändert worden. Für die Neuausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten ist zudem eine Änderung der Grundwasserverordnung relevant. Diese stellt nun die Anforderung, bei Grundwassermessstellen die Denitrifikation (Nitratabbau) im Grundwasser zu berücksichtigen.
Ein Ziel der (neuen) AVV GeA ist die bundeseinheitliche Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete durch Anwendung eines geostatistischen Regionalisierungsverfahrens. Sofern insbesondere die dafür erforderliche Messstellendichte nicht gegeben ist, dürfen die Bundesländer übergangsweise auf ein anderes von in der AVV GeA festgelegten Verfahren zurückgreifen. Zumindest bei der jetzt erfolgten Neuausweisung nutzt NRW eine der Alternativen und grenzt die Gebiete nach hydrogeologischen, hydraulischen oder hydrogeologischen und hydraulischen Kriterien ab. Dieses Verfahren war bisher ein Teilschritt im Ausweisungsverfahren.
Ausweisungsmethode in NRW | Ausweisungsmethode in NRW |
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Ermittlung belasteter Grundwassermessstellen mit landwirtschaftlichem Einfluss (rd. 1.300 Stk. In NRW) | Ermittlung belasteter Grundwassermessstellen mit landwirtschaftlichem Einfluss (rd. 1.300 Stk. In NRW) unter Berücksichtigung von Nitratabbau im Grundwasser. Damit ist das in Grundwasserschichten abgebaute Nitrat zum Messwert zu addieren |
Festlegung von (potenziell) belasteten Teilgebieten eines Grundwasserkörpers um belastete Messstellen anhand von hydraulischen bzw. hydrogeologischen Kriterien | Festlegung von belasteten Teilgebieten eines Grundwasserkörpers um belastete Messstellen anhand von hydraulischen bzw. hydrogeologischen Kriterien |
Ermittlung eines maximal duldbaren N-Überschuss für jeden Feldblock in potenziell belasteter Kulisse durch Modellierung | |
Abgleich des duldbaren N-Überschuss mit berechnetem regionalen N-Überschuss |