Biodiversität und Naturschutz ohne Ordnungsrecht und Verbotspolitik

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Bei jeglichen Maßnahmen zur Biodiversität in der Agrarlandschaft bedarf es eines klaren und gesetzlich geregelten Vorranges für kooperative Maßnahmen anstelle von Ordnungsrecht und Verbotspolitik. Flächenbezogene Biodiversitätsanforderungen müssen dauerhaft honoriert werden. Besonderes Augenmerk gilt dem Vertragsnaturschutz als Erfolgsmodell sowie der Bedeutung von Landschafts- und Wasserschutzgebieten für den Erhalt natürlicher Lebensräume. Diese müssen Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen haben.

Darüber hinaus muss der Erhalt streng geschützter Arten in Kooperation mit den Landnutzern erfolgen. Angesichts der exponentiellen Ausbreitung des Wolfes und einer ungebremsten Zunahme der Probleme durch Wolfsrisse bedarf es einer deutlichen Reduzierung des Wolfsbestandes. Ebenso dürfen die Landwirte mit den durch andere geschützte Tierarten, wie z. B. Biber und Saatkrähen, verursachten Millionenschäden nicht allein gelassen werden. Die neue Bundesregierung muss sich zu einer selbstbestimmten Land- und Waldbewirtschaftung nach dem Grundsatz Schützen durch Nützen bekennen. Zudem sollte das Wiederansiedeln weiterer Prädatoren wie dem Luchs mit entsprechendem Augenmerk auf die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die betroffenen Regionen erfolgen.

Die Forderungen im Detail