Änderung des Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Änderung des Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) bildet als überörtliches und fachübergreifendes Raumordnungskonzept die Grundlage für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.
Wie wird sich das Münsterland künftig weiter entwickeln? Wo gibt es Siedlungen, Straßen, Rohstoffabbau, Landwirtschaft und Naturschutzflächen? Auch darauf nimmt der Landesentwicklungsplan Einfluss. Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das dichtbesiedelste Bundesland in Deutschland, sondern hat mit seiner unterschiedlichen Gestaltung durch die Ballungszentren an Rhein und Ruhr sowie den ländlichen Regionen in Ost- und Südwestfalen, am Niederrhein und im Münsterland auch ganz unterschiedliche Anforderungen an den Raum. Industrie und Bergbau haben das Land genauso geprägt, wie die Landwirtschaft und Natur- sowie Erholungsräume. Die Landesplanung hat die Aufgabe alle Anforderungen an den Raum zu ordnen, gegeneinander abzuwägen und Allem seinen notwendigen Platz zu sichern. Dies ist auf Grund der oben genannten Merkmale des Landes nicht immer einfach und nicht selten liegen die verschiedenen Ansprüche dicht an dicht oder wandeln sich im Lauf der Zeit. Seit mehr als einem halben Jahrhundert meistert die Landesplanung diese Herausforderungen, die in Zukunft nicht weniger werden.
Die vielfältigen Nutzungsansprüche (z. B. der Siedlungsentwicklung, der Infrastruktur, des Natur- und Landschaftsschutzes, der Rohstoffsicherung, etc.) müssen gegeneinander abgewogen und der Raum entsprechend geordnet, entwickelt und gesichert werden. Auf Ebene des Landes übernimmt diese Aufgabe die Landesplanungsbehörde. Ihr wichtigstes Planungsinstrument ist der LEP NRW, der für alle räumlich bedeutsamen Planungen und Maßnahmen landesweit geltende Festlegungen trifft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.
Ziel des Entwurfs der Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern. Ebenso wird der Bereich für flächenintensive Großvorhaben am Standort Datteln/Waltrop („newPark“) diskutiert.