3. Änderung des LEP | 8. Mai 2025

Einladung zur Infoveranstaltung im Breukerhaus

newPark - Bildschirmfoto Homepage

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf zur 3. Änderung des LEP NRW vorgelegt.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt ihren Kurs für ein klimaneutrales und klimaangepasstes Industrieland konsequent fort und legt mit dem Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ihr Konzept für eine zukunftsorientierte, nachhaltigere Landesentwicklung vor. 

Informationsveranstaltung

Die Bezirksstelle Agrarstruktur lädt am Mittwoch, den 21. Mai 2025, um 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in das Breukerhaus in Recklinghausen ein um u.a. über flächenintensive Großvorhaben am Standort Datteln/Waltrop („newPark“) zu informieren.

Der LEP gibt Orientierung für die unterschiedlichsten raumbeanspruchenden Planungen, Vorhaben und Maßnahmen. Anspruch des LEP ist dabei, die vielfältigen Themen der Raum- und Landesentwicklung im Blick zu haben und für einen gerechten Ausgleich zwischen den verschiedenen Flächennutzungsinteressen zu sorgen. Damit ist der LEP NRW die wesentliche, unmittelbare Grundlage für die Regionalplanung und darüber hinaus auch für die kommunale Bauleitplanung. So hat der LEP NRW direkten Einfluss auf die Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Bundesland.

Mit der 3. Änderung wird der LEP erneut an die Anforderungen unserer Zeit angepasst – dieses Mal für eine nachhaltigere Flächenentwicklung. Zudem findet aktuelle Rechtsprechung Berücksichtigung.

Die Landesregierung lädt Bevölkerung, Regionen, Kommunen, Verbände und Unternehmen dazu ein, aktiv an der Planänderung mitzuwirken. Der Text der LEP-Änderung steht bereits zur Einsicht zur Verfügung. Anfang April startet eine bis zum 30. Juni 2025 laufende Frist, in der Stellungnahmen und Anregungen gemacht werden können. Nordrhein-Westfalen nutzt dafür das digitale Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“. Am 3. April, ab 16.30 in Dortmund und am 7. April ab 18.30 Uhr in Düsseldorf werden zusätzlich auch Dialogveranstaltungen angeboten.

Im Anschluss werden alle eingegangenen Anregungen zum LEP-Entwurf ausgewertet und geprüft, wo der ursprüngliche Entwurf überarbeitet werden muss. Bei umfangreichen Änderungen erfolgt auch nochmal eine zweite Beteiligungsphase. Zum Abschluss des Planverfahrens und nach Abwägung aller Änderungsanregungen wird der LEP von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen.

Bei Bedarf stehen Ihnen unsere juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Beratung zur Verfügung.

Änderung des Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Änderung des Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) bildet als überörtliches und fachübergreifendes Raumordnungskonzept die Grundlage für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.

Wie wird sich das Münsterland künftig weiter entwickeln? Wo gibt es Siedlungen, Straßen, Rohstoffabbau, Landwirtschaft und Naturschutzflächen? Auch darauf nimmt der Landesentwicklungsplan Einfluss. Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das dichtbesiedelste Bundesland in Deutschland, sondern hat mit seiner unterschiedlichen Gestaltung durch die Ballungszentren an Rhein und Ruhr sowie den ländlichen Regionen in Ost- und Südwestfalen, am Niederrhein und im Münsterland auch ganz unterschiedliche Anforderungen an den Raum. Industrie und Bergbau haben das Land genauso geprägt, wie die Landwirtschaft und Natur- sowie Erholungsräume. Die Landesplanung hat die Aufgabe alle Anforderungen an den Raum zu ordnen, gegeneinander abzuwägen und Allem seinen notwendigen Platz zu sichern. Dies ist auf Grund der oben genannten Merkmale des Landes nicht immer einfach und nicht selten liegen die verschiedenen Ansprüche dicht an dicht oder wandeln sich im Lauf der Zeit. Seit mehr als einem halben Jahrhundert meistert die Landesplanung diese Herausforderungen, die in Zukunft nicht weniger werden.

Die vielfältigen Nutzungsansprüche (z. B. der Siedlungsentwicklung, der Infrastruktur, des Natur- und Landschaftsschutzes, der Rohstoffsicherung, etc.) müssen gegeneinander abgewogen und der Raum entsprechend geordnet, entwickelt und gesichert werden. Auf Ebene des Landes übernimmt diese Aufgabe die Landesplanungsbehörde. Ihr wichtigstes Planungsinstrument ist der LEP NRW, der für alle räumlich bedeutsamen Planungen und Maßnahmen landesweit geltende Festlegungen trifft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.

Ziel des Entwurfs der Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern. Ebenso wird der Bereich für flächenintensive Großvorhaben am Standort Datteln/Waltrop („newPark“) diskutiert.

3. LEP Änderung/newPark

Infoveranstaltung 3. LEP Änderung/newPark
08.05.2025
Dateigröße: 139 KB
Informationen zur Beteiligung 3. Änderung des LEP NRW
27.05.2025
Dateigröße: 116 KB