Ertragsschadenversicherung bei Blauzungenkrankheit

Rechtzeitige Meldung an die Versicherung notwendig.
Seit Mitte des Jahres steigen die Meldungen von an der Blauzungenkrankheit erkrankten Wiederkäuern in Nordrhein-Westfalen deutlich an. Das Friedrich-Löffler-Institut und die StIKo Vet empfehlen weiterhin dringend die Impfung empfänglicher Wiederkäuer, da die Impfung, auch wenn sie keinen vollständigen Schutz bietet, die einzig wirksame Maßnahme ist, Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen. Bei der Impfung gibt es aktuell einen Zuschuss von 2 Euro/Rind und 1 Euro/Schaf durch das Veterinäramt.
Erkranken Tiere eines Bestandes an der Blauzungenkrankheit, müssen diese nicht gekeult werden, sondern können in der Herde bleiben. Einbußen ergeben sich unter anderem aufgrund der verringerten Milchleistung der erkrankten Tiere. Hier empfiehlt sich eine Ertragsschadenversicherung, die die Ertragseinbußen und Mehrkosten ersetzt, die durch Tierseuchen entstehen und die nicht die Tierseuchenkasse übernimmt – abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Bei einem Ertragsausfall und einer bestehenden Ertragsschadenversicherung sollten Sie sich unbedingt mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen, da der Haftungszeitraum begrenzt ist.
Gerne hilft Ihnen unser Versicherungsberater Martin Röttgermann (Telefon: 0172 5311469).