Verhandlungsstand der Rahmenregelung
Der WLV hat mit den Vorhabenträgern (TG H2 und OGE) intensiv über eine Rahmenregelung verhandelt. Diese regelt insbesondere Mindestentschädigungen sowie Schutz- und Verfahrensvorgaben, ist jedoch kein Vertrag zwischen Leitungsbauunternehmen und einzelnen Landwirten. Jeder Eigentümer bleibt frei in seiner individuellen Verhandlung. Der Rahmenvertrag verpflichtet das Leitungsbauunternehmen nur zu einem Mindestangebot. Kein Landwirt ist verpflichtet, das Angebot anzunehmen, jeder kann dennoch selber verhandeln.
Die Vorhabenträger haben den erarbeiteten Rahmenvertrag des WLVs am Freitag den 21. August 2026 unterschrieben.
Der eigentliche Vertragsabschluss mit den einzelnen Grundstückseigentümern beginnt damit voraussichtlich im November 2026 durch Eigentümerversammlungen als Auftakt.
Nach den Eigentümerversammlungen erhält jeder betroffene Landwirt das individuell berechnete Angebot für die Inanspruchnahme der Grundstücke und das Angebot, Besonderheiten (Überfahrten, Notzäune, Sonderkulturen, Hotspotregion etc.) in einem persönlichen Gespräch vorzubringen.
Erst dann beginnt die Frist für den interessanten Beschleunigungszuschlag.
Wir werden Sie über den Gestattungsvertrag, die Verhandlungen und die erzielten Verhandlungsergebnisse sowie die für Sie individuell relevanten nächsten Schritte informieren. Insbesondere Landwirte und Grundstückseigentümer im Bereich Dorsten, deren Flächen von der Trasse betroffen sind, sollten diesen Termin wahrnehmen.