Leitungsbau und Lannwirtschaft | 29. August 2025

Leitungsbau darf Landwirtschaft nicht dauerhaft belasten

Auf dem Bild (v.l.n.r.): Julia Dieze (Gastgeberin), Bernd Lienemann (WLV-Ortsverbandsvorsitzender Lembeck), Jens Rexforth (Kreisgeschäftsführer WLV Recklinghausen), Leo von Stockhausen (Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst), Stefan Rouenhoff (Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerin für Wirtschaft und Energie), Stephan Wolters (MdL), Regina Böckenhoff (Kreisverbandsvorsitzende WLV Recklinghausen), Lorenz Graf Merveldt (Mitglied Familienbetriebe Land und Forst), Henrik Tacke (Gastgeber)

Treffen mit Politik auf dem Hof Tacke in Lembeck

Am 16. Juli 2025 trafen sich Stefan Rouenhoff, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, und Stephan Wolters, Mitglied des Landtags NRW, mit Vertretern der Familienbetriebe Land und Forst sowie des WLV-Kreisverbands Recklinghausen auf dem Hof Tacke in Dorsten-Lembeck.

Im Mittelpunkt des Austauschs standen die zunehmenden Herausforderungen, die durch großflächige Leitungsbauvorhaben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe entstehen. Der wachsende Flächenverbrauch infolge paralleler Infrastrukturmaßnahmen – insbesondere für Gas-, Strom- und Wasserstoffleitungen – beeinträchtigt die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen langfristig.

Zentrale Punkte des Austausches waren:

  • Ein Überblick über die geplanten und anstehenden Leitungsprojekte in der Region zeigt die starke Belastung der Region.

  • Koordinationsmängel zwischen Vorhabenträgern und fehlende Abstimmung führen zu mehrfachen Eingriffen in dieselben Flächen – mit gravierenden Folgen für die landwirtschaftliche Nutzung.

  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen praxisgerecht gestaltet werden. Oft sind Leitungsbauvorhaben nicht ausgleichsberechtigt, da sie der Energiewende dienen und keine dauerhafte Versiegelung vorliegt. In der Praxis bleibt dennoch eine Einschränkung der Nutzung bestehen.

  • Ausgleichsmaßnahmen müssen – wo sie notwendig sind – nicht zwingend räumlich-funktional gebunden sein. Gerade in bereits stark belasteten Regionen muss es möglich sein, Maßnahmen auch an anderer Stelle und in anderer Form umzusetzen.

  • Statt pauschaler Eingriffe sollten gezielte, standortangepasste Kompensationsmaßnahmen entwickelt werden, die die landwirtschaftliche Produktion integrieren, statt sie auszuschließen.

  • Wir fordern faire, transparente und generationengerechte jährliche Nutzungsentgelte statt einmaliger Entschädigungen für betroffene Flächen. Dies sichert die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe und berücksichtigt die fortlaufende Belastung.

Nur so kann die Energiewende mit der Sicherung unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Einklang gebracht werden – nachhaltig, gerecht und zukunftsfähig.