Landschaftsplan Gelsenkirchen | 18. Juli 2025

Offenlegung Landschaftsplan Gelsenkirchen startet am 18.07.2025

Ausschnitt aus dem Landschaftsplan (Entwurf) - Grafik: Stadt Gelsenkirchen

Die öffentliche Auslegung findet vom 18.07.2025 bis einschließlich 12.09.2025 statt.

Die Stadt Gelsenkirchen stellt einen neuen Landschaftsplan auf. Nach dem Aufstellungsbeschluss und der Beteiligung erfolgt nun die Offenlegung.

Der Rat der Stadt hat am 26.06.2025 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossen. Mit dem Entwurfsbeschluss wurde auch die öffentliche Auslegung gemäß § 17 Abs. 1 LNatSchG NRW beschlossen. Die öffentliche Auslegung findet vom 18.07.2025 bis einschließlich 12.09.2025 statt. Den Link zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie nachfolgend.

https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Stadtplanung/Oeffentlichkeitsbeteiligung/Aktuelle_Beteiligungen.aspx

Der Satzungsbeschluss ist für 2026 angestrebt. Nach Erhalt des Satzungsbeschlusses wird der Plan der Bezirksregierung Münster gemäß § 18 LNatschG NRW angezeigt. Der Landschaftsplan tritt anschließend durch die ortsübliche Bekanntmachung in Kraft.

Einladung zur Informationsveranstaltung

Der Landwirtschaftliche Kreisverband Recklinghausen, die Landwirtschaftskammer Coesfeld/Recklinghausen und die Bezirksstelle für Agrarstruktur laden zu einer Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand des Landschaftsplans Gelsenkirchen ein.

Diese findet statt
am Montag, 25.08.2025
um 19.00 Uhr
im Breukerhaus, Börster Weg 20, 45657 Recklinghausen.

Der Landschaftsplan als Instrument von Naturschutz, Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität

Landschaftspläne sind gemäß Landesnaturschutzgesetzt NRW aufzustellen und erstrecken sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Sie bestehen aus Satzungstext und Karte und werden als Satzung rechtsverbindlich beschlossen. Im Landschaftsplan (LP) sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität festgesetzt.

Info: Offenlegung eines Landschaftsplans

Die Offenlegung eines Landschaftsplans bedeutet, dass der Entwurf des Plans für einen bestimmten Zeitraum öffentlich ausgelegt wird, damit Bürgerinnen und Bürger ihn einsehen und sich dazu äußern können. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde vorgebracht werden.

Die Offenlegung ist ein wichtiger Schritt im Verfahren der Landschaftsplanung, der sicherstellt, dass die Öffentlichkeit an der Gestaltung ihrer Umwelt beteiligt wird. Der Landschaftsplan legt Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft fest.

Hier sind die wichtigsten Punkte zur Offenlegung eines Landschaftsplans:

  • Öffentliche Auslegung:
    Der Entwurf des Landschaftsplans wird für eine bestimmte Zeit (meist ein Monat) öffentlich ausgelegt.

  • Einsichtnahme:
    Bürgerinnen und Bürger können den Plan bei der zuständigen Behörde (z.B. Stadt- oder Kreisverwaltung) einsehen.

  • Bedenken und Anregungen:
    Während der Auslegungsfrist können Einwendungen oder Vorschläge schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingereicht werden.

  • Beteiligung der Öffentlichkeit:
    Die Offenlegung dient der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Planungsprozess, um ihre Anliegen und Interessen zu berücksichtigen.

  • Verbindliche Maßnahmen:
    Der Landschaftsplan enthält verbindliche Maßnahmen zur Erhaltung oder Entwicklung von Natur und Landschaft, die nach der Offenlegung umgesetzt werden.