Berufsgenossenschaftsbescheide | 26. Oktober 2023

Vorlage der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaftsbescheide

In jedem Jahr versendet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die sogenannten Genossenschaftsbescheide.

Die sogenannten Genossenschaftsbescheide der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) müssen von den Versicherten u.a. bei der Steuererklärung und auch bei Anträgen der Landwirtschaftskammer vorgelegt werden.

Im letzten Jahr wurden meist die Originale weggegeben, so dass dann der Beleg für weitere Anträge fehlte. Die SVLFG musste daher im letzten Jahr mehr als 50.000 Bescheide nachversenden, was enorme Kosten verursacht hat.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine Nachversendung (von Duplikaten) erfolgen wird und bittet darum, sich eine Kopie anzufertigen und diese aufzubewahrenoder nur Kopien weiterzugeben und das Original aufzubewahren. Die Vorlage des Bescheides ist u.a. zwingend für die Anträge 2024 bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen notwendig.