5. Dezember 2022

Aufhebung der Geflügelpest-Überwachungszone in Isselburg und Bocholt

Keine Anzeichen für Verbreitung der Vogelgrippe. Eintragsrisiko bleibt hoch. Kreisveterinärbehörde bittet weiterhin um Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen.

Geflügelhalter in Isselburg und im Westen von Bocholt atmen auf. Die Überwachungszone, die wegen eines Geflügelpest-Ausbruchs in Rees (Kreis Kleve) eingerichtet worden war, kann zum Dienstag (6. Dezember) wieder aufgehoben werden. Die stichprobenartige Untersuchung der Geflügelbetriebe in der Überwachungszone nach erfolgter Risikoanalyse ergab in den beteiligten Kreisen Borken, Kleve und Wesel keine Anhaltspunkte für eine Weiterverschleppung des Geflügelpestvirus in andere Bestände, schreibt der Kreis Borken in seiner heutigen Pressemitteilung. Die Einschränkungen zum Verbringen von lebendem Geflügel und von Geflügelerzeugnissen einschließlich der Eier sind damit für die 120 Geflügelhalter mit insgesamt 3.900 Tieren in der Überwachungszone beendet.

Da das Risiko eines erneuten Ausbruchs, insbesondere durch den Eintrag des Geflügelpestvirus, durch die Wildvogelpopulation aktuell auch nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts unverändert als hoch angesehen wird, bitten der Fachbereich „Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken“ sowie der WLV noch einmal alle Geflügelhalter, sämtliche möglichen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen in erster Linie ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinstbetrieben. Geflügelhalter, die sich darüber unterrichten möchten, welche vorsorglichen Maßnahmen sie ergreifen können, finden auf der Homepage des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest umfangreiche weitere Informationen.

Eine erhöhte Anzahl von Todesfällen unklarer Ursache im Bestand ist vom jeweiligen Halter sofort dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel zu melden. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 02861/681-3801 oder per E-mail an TiereundLebensmittel@kreis-borken.de möglich. Weiterhin besteht auch nach wie vor die Möglichkeit, verendet aufgefundene Wildvögel (keine Singvögel und Tauben) beim zuständigen Fachbereich zu melden, damit sie der weiteren Untersuchung zugeführt werden können. Direkter Kontakt mit den Tierkörpern sollte dabei vermieden werden.

Was ist Geflügelpest?

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion mit dem hochansteckenden Influenza-A-Virus, das insbesondere bei Hühnern und Puten zu erheblichen Todesraten in den Beständen führen kann.

Ist der Erreger auf den Menschen übertragbar?

Laut Robert-Koch-Institut haben bisherige Erfahrungen gezeigt, dass vor allem Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen.