Beteiligungsverfahren Änderung "Regionalplan Münsterland" im Kreis Borken

Der Regionalplan legt die Ziele für räumliche und strukturelle Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamtkonzept fest. Er ist das Ergebnis eines umfangreichen und komplexen Beteiligungsverfahrens. Im Münsterland wurde er zuletzt 2013 festgelegt.
Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss das formelle Verfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland eingeleitet, um diesen an die Änderungen verschiedene übergeordnete raumplanerische und gesetzliche Novellierungen anzupassen.
Die Bezirksregierung Münster hat die öffentliche Auslegung eingeleitet. Die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange haben innerhalb der Auslegungsfrist bis einschließlich 30.09.2023 die Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Änderungsentwurf abzugeben.
Die Planunterlagen können bei der Bezirksregierung Münster online aufgesplittet nach textlichen und zeichnerischen Festlegungen eingesehen werden.
Die Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer NRW hat für den Kreis Borken eigene Kartendarstellungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Belange erstellt.
Der WLV die Planungen von Beginn an verfolgt und bündelt die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe. Zudem wird der Kreisverband seine Mitglieder auf Wunsch auch hinsichtlich der Möglichkeiten zur Abfassung von Einzelstellungnahmen informieren und begleiten.
Die Stellungnahme des WLV-Bezirksverbands
Aktualisierung vom 22. September: Da der Mitgliederbereich unserer Homepage aktuell für einige Nutzer nur eingeschränkt erreichbar ist, haben wir die Stellungnahme zusätzlich hier frei zugänglich hinterlegt.
Dieser Bereich wird fortlaufend aktualisiert.
Weitere Dokumente zur Betroffenheit der Landwirtschaft im Kreis Borken im Entwurf zum Regionalplan Münsterland
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