11. August 2022

Erhöhte Befreiungsgrenzen in der LAK

Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) können sich auf Antrag befreien lassen, wenn sie unter anderem regelmäßig außerlandwirtschaftliches Einkommen beziehen, das die Befreiungsgrenze übersteigt. Zum 01.10.2022 wird diese durch eine Gesetzesänderung erhöht und an die sogenannte Minijobgrenze gekoppelt.

LAK-Befreiungsgrenzen neu festgesetzt

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist künftig nur möglich, wenn außerlandwirtschaftliches Einkommen von regelmäßig mehr als 6.240 € jährlich (520 € mtl.) erzielt wird. Die Minijobgrenze wird ab 01.10.2022 bei 520 € mtl. liegen. Bisher lag die Befreiungsgrenze bei mehr als 4.800 jährlich/ 400 € mtl.
Für jene, die am 30.09.2022 bereits von der Versicherungspflicht befreit waren, ist eine Besitzstandsreglung vorgesehen.

Diese Befreiungen wegen Einkommenserzielung von über 400 € mtl. bleiben bestehen, solange das außerlandwirtschaftliche Einkommen regelmäßig die bisherige Einkommensgrenze von 4.800 € jährlich übersteigt und ohne Unterbrechungen weiter vorliegen.

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