Firma Gasline verweigert sich einer Rahmenregelung mit dem WLV

Glasfaser-Infrastruktur-Unternehmen schreibt Grundeigentümer zur Nachverlegung von Kabelschutzrohren an. WLV unterstützt Mitglieder mit Handlungsempfehlungen.
Derzeit plant die Firma GasLINE GmbH & Co. KG, Ableger von Open Grid Europe GmbH (OGE), die Nachverlegung von Kabelschutzrohren im Schutzstreifen der Ferngasleitung Nr. 13 der OGE (Heek-Dorsten), ehem. Ruhrgas AG, mit dem Ziel, bis Mitte 2026 eine funktionsfähige und vermarktbare Telekommunikations-Trasse herzustellen. Betroffen sind die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen. Der Trassenverlauf führt auf einer Länge von 60 km durch das Gebiet der Gemeinden Heek, Schöppingen, Legden, Rosendahl, Coesfeld, Dülmen, Reken bis Dorsten.
GasLINE hat bereits viele Mitglieder zur Nachverlegung von Kabelschutzrohren im Schutzstreifen der Ferngasleitung kontaktiert. In den letzten Wochen hat der WLV versucht, mit der GasLINE Verhandlungen zu führen, die zu einem Rahmenregelung für diese Kabelschutzrohre führen sollten, berichtet Kreisgeschäftsführer Jörg Sümpelmann: "Leider konnten wir zu Fragen der Bauausführung und einer marktüblichen Entschädigung keine Einigung erzielen. Das bedauern wir."
Dementsprechend gibt es keine Vereinbarung zwischen Landwirtschaftsverband und GasLINE, auf die Mitglieder sich in Ihren Gesprächen und dem Schriftwechsel mit dem Unternehmen beziehen können. Daher muss jeder betroffene Grundeigentümer selber in den Austausch gehen. Zur Unterstützung möchte der Kreisverband allen Mitgliedern konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand geben. Diese finden Interessierte unten hier auf der Seite.
Bei Rückfragen zur rechtlichen Einschätzung im Einzelfall oder bei Unterstützung in den Verhandlungen steht der Kreisverband seinen Mitgliedern wie gewohnt beratend zur Verfügung.