Liebes Bundeslandwirtschaftsministerium! Es tut uns leid, aber #Ackerbau nach Datum funktioniert nicht! Ein neues Beispiel für euren #Bürokratie-Wahnsinn ist eine der Regelungen, die wir Landwirte einhalten müssen, um EU-Agrarprämien zu bekommen. Um unsere Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (#GLÖZ) zu erhalten, sind verschiedene Vorgaben zu erfüllen. Unter anderem sollen wir Landwirte bis zum 15. November eine Mindestbodenbedeckung von 80 % auf unseren Ackerflächen gewährleisten (#GLÖZ6).
Auf einer Fläche, auf der im Sommer Getreide gedroschen wurde, ist das kein Problem. Bei Mais und Rüben sieht das anders aus. Deren Ernte begann erst im Oktober und seither hat es quasi nur noch geregnet, allein im November waren es in Borken an der Messstation von BoLa-Autor Thomas Föing schon über 80 mm, insgesamt in 2023 schon über 1000 mm und damit schon jetzt doppelt so viel wie im Dürrejahr 2018 insgesamt. Da war jetzt nicht nur bei Thomas an Aussaat zur Winterbegrünung nicht zu denken: „Hier zeigt sich wieder, dass gewisse Regelungen schlicht nicht praxiskonform sind“, schüttelt Thomas mit dem Kopf, „Man kann aus der warmen Amtsstube natürlich versuchen, eine Landwirtschaft nach Kalender zu diktieren. In der Natur sieht das aber anders aus. Auch wenn es jetzt nachträglich einige Erleichterungen gegeben hat: Innerhalb des Berufsstandes wächst gegenüber dem EU-Prämienverfahren der Frust. Woher kommt diese #Regelungswut gegenüber mir als gut ausgebildetem Landwirt? Vor allem, weil ich nach guter fachlicher Praxis doch selber das Interesse habe, die Winterbegrünung zeitnah nach der Ernte zu gewährleisten, aber ackerbau-fachlich sinnvoll und nicht mit der Brechstange nach Kalender!“
Wie denkt ihr über das Thema?