Leitungsbau | 12. Juni 2024

Kreisverband wird Stellungnahme zu Windader West abgeben

Jörg Sümpelmann war Hauptreferent bei der Videokonferenz gestern Abend.

Jörg Sümpelmann referiert bei Online-Infoabend gestern vor 60 Teilnehmenden

Seit gestern läuft die Offenlage der Verfahrensunterlagen zu Windader West mit einer ersten Darstellung möglicher Trassensuchräume für die von Netzbetreiber Amprion geplante Höchstspannungsleitung. Zum aktuellen Stand der Planungen mit der derzeitigen Raumverträglichkeitsprüfung informierte gestern Abend WLV-Kreisgeschäftsführer Jörg Sümpelmann im Rahmen einer Online-Veranstaltung. An dieser nahmen 60 Interessierte teil und konnten nach dem einführenden Vortrag des Leitungsrechtsexperten ihre Fragen stellen. Auf die Frage, ob eine Stellungnahme als einzelner Flächeneigentümer oder -bewirtschafter jetzt Sinn macht, wies der Jurist alle Teilnehmenden darauf hin, „dass niemand zum jetzigen Planungszeitpunkt vorhersagen könne, ob man mit bestimmten Flächen tatsächlich von der Leitung betroffen sein wird oder nicht.“ Nichtsdestotrotz können Landwirte und Flächeneigentümer als Einzelpersonen oder auch als Gemeinschaften (zum Beispiel auch als Ortsverband) Stellungnahmen abgeben. Der Kreisverband werde dies auf jeden Fall stellvertretend für die Landwirtschaft im Westmünsterland tun: „Alles, wovon die Verfahrensbeteiligten und Planer zum jetzigen Zeitpunkt schon Kenntnis bekommen, können sie gegebenenfalls in ihren Planungen frühzeitig berücksichtigen.“ Ob diese Stellungnahme dann in der weiteren Abwägung der bewilligenden Behörden als bedeutsam gewichtet werden, sei als WLV schwer vorauszusagen.

Klar sei aber auch, dass man sich als möglicherweise betroffener Bewirtschafter oder Eigentümer zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts vertue, wenn man noch keine Einwendung abgebe, so Herr Sümpelmann: „Die Raumverträglichkeitsprüfung mit der dazugehörigen Stellungnahme richte sich in der Hauptsache an die den Bezirksregierungen nachgeordneten Behörden, wie zum Beispiel Kommunen oder die Landkreise.“ Diese werden Ihre Stellungnahmen abgeben hinsichtlich der jeweiligen Betroffenheit bezüglich bestimmter überörtlicher Gesichtspunkte (wie zum Beispiel kommunaler Entwicklungsplanungen).

  • Weitere Infos, einen Fragen-und-Antworten-Bereich sowie nach ihrer Fertigstellung auch die Stellungnahme des Kreisverband ist auf einer Themenseite auf der WLV-Homepage zu finden.

  • Mitglieder können sich mit Fragen zu möglichen Stellungnahmen oder zum Verfahren insgesamt auch an die Kreisgeschäftsstelle wenden.