A-Nord | 23. Februar 2023

Rahmenregelung verschafft Landwirten bessere Verhandlungsposition

Hubertus Schmitte stellte die Inhalte der Rahmenregelung zum Leitungsbauvorhaben A-Nord vor.

200 Mitglieder bei Infoveranstaltung des WLV in Stadtlohn / Wiederholung geplant

Es wird langsam konkret mit A-Nord und das war auch am Zuspruch und den sehr konkreten Nachfragen spürbar bei der heutigen Infoveranstaltung des WLV in der Stadthalle in Stadtlohn. Aufgrund des großen Interesses soll es beim Übergang in die nächste Genehmigungsphase von A-Nord eine weitere Info-Veranstaltung geben.

Rund 200 Mitglieder waren der Einladung des Kreisverbandes am Morgen des 23. Februar gefolgt. Die WLV-Juristen Hubertus Schmitte und Jörg Sümpelmann brachten die Anwesenden auf den Stand hinsichtlich des Fortgangs des von der Bundesnetzagentur geleiteten Genehmigungsverfahrens und zur Rahmenregelung, welche die entlang der 300 Kilometer langen Trasse betroffenen Bauernverbände im letzten Sommer mit Amprion geschlossen haben. Als Bevollmächtigte des WLV im Verhandlerteam der Bauernverbände hatten dabei Hubertus Schmitte und Jörg Sümpelmann fungiert.

In seiner Begrüßung heute stellte der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, Markus Weiß die Bedeutung dieser Rahmenregelung heraus: „Damit konnten wir als Verband ein gutes Ergebnis für alle betroffenen Mitglieder erzielen . Es ging am Ende um eine abgestimmte Empfehlung, wie man sich als Grundeigentümer und Bewirtschafter mit Amprion zu allen Fragen bezüglich des Baus und Betriebs der Leitung verständigen kann.“

Empfehlung bedeute dabei, dass jeder Grundeigentümer und Bewirtschafter weiterhin eigenständig und frei Verhandlungen mit Amprion führen könne, denn die Inhalte der Rahmenregelung würden für den einzelnen Eigentümer oder Bewirtschafter erst bindend, wenn er oder sie einen darauf aufbauenden individuellen Gestattungsvertrag mit Amprion abgeschlossen habe. Alle bauernverbandsseitigen Verhandlungsschritte wurden dabei in enger Abstimmung mit den Vorständen auf Kreis- und Landesebene getan.

Landwirtschaft übernimmt Verantwortung für die Energiewende

Gleichzeitig stellte Markus Weiß heraus, dass mit dem Abschluss der Rahmenregelung der Berufsstand sich klar zu seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende für mehr Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung bekenne: „Wir sind da Teil der Lösung. Dies gilt auch für den Netzausbau, der zu einem sehr großen Anteil auf landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgt. Im Gegenzug erwarten wir bezogen auf den Netzausbau aber auch, dass unsere landwirtschaftlichen Belange anerkannt und berücksichtigt werden.“

Mit der Rahmenregelung konnten sowohl die Entschädigungsfragen als auch Fragen zu bodenschonender Bauweise letztlich einvernehmlich geregelt werden, fasste Hubertus Schmitte zum Ende zusammen: "Als Verband sind wir uns sicher, dass die Gesamtheit unserer betroffenen Mitglieder hierdurch eine deutlich bessere Verhandlungsposition gegenüber Amprion hat, als wenn jeder Einzelne dies ohne Rahmenregelung bei Null beginnend komplett selbst verhandeln müsste."

Stand des Genehmigungsverfahrens A-Nord

Den Planfeststellungsantrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur endgültigen Festlegung der genauen Leitungstrasse verbunden mit der Baugenehmigung wird Amprion vermutlich im dritten Quartal dieses Jahres stellen.

Auf der WLV-Themenseite oder der Webseite der BNetzA können sich Interessierte den Verfahrensstand anschauen wie auch den Verlauf des voraussichtlichen Trassenkorridors. Diesen hat die BNetzA im vergangenen Jahr endgültig festgelegt. In diesen Korridor hinein wird Amprion den endgültigen Antrag auf Planfeststellung stellen. Sobald dieser vorliegt, will der WLV seinen Mitgliedern eine weitere Informationsveranstaltung anbieten.

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Info-Veranstaltung in Stadtlohn zur Stromleitung A-Nord