Auf Grundlage eines Beschlusses des Regionalrats Münster vom 12.12.2022 werden die textlichen wie auch die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen und des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz angepasst. Die Planänderungen umfassen als Plangebiet das Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster. Hierdurch soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden neue Vorgaben erhalten, die unter anderem bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen wie auch bei Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zu beachten sind.
Der Regionalplan enthält als Rahmenplan keine direkten Festsetzungen für Ihre Flächen! Ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen können aber indirekt betroffen sein, wenn später beispielsweise kommunale Planungen darauf basierend aufgestellt werden, die Ihre Flächen dann direkt betreffen.
Im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens liegen die Planunterlagen bis zum 30.09.2023 öffentlich aus. Die Pläne können auf der Internetseite der Bezirksregierung abgerufen werden.
Vor Ort eingesehen werden können sie bei der Bezirksregierung Münster (BezReg), Domplatz 1-3, 48143 Münster zu den allgemeinen Öffnungszeiten montags-freitags 7.30 Uhr - 16.00 Uhr in Raum 306. Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Nr. 0251/411-4868, Frau Güers, ist sinnvoll.
Der WLV-Bezirksverband als auch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Bezirksstelle für Agrarstruktur werden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu den textlichen und zeichnerischen Festlegungen verfassen. Auch Sie als Betroffene können bis einschließlich 30.09.2023 etwa über die Online-Plattform www.beteiligung.nrw.de Stellungnahmen zu den Regionalplanänderungen abgeben. Ihre Stellungnahme können Sie alternativ auch elektronisch per E-Mail an regionalplan-muensterland@brms.nrw.de oder schriftlich oder zur Niederschrift an die Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster richten.
Die Stellungnahmen sollen enthalten: den vollständigen Namen, Ihre Anschrift sowie die Bezeichnung des Dokuments, Kapitels oder der Seitenzahl im Regionalplanentwurf, um zu verdeutlichen, wogegen Sie sich konkret wenden.
Die angesprochenen Karten sind hilfreich um herauszufinden, ob Ihre Grundstücke von den Neuregelungen betroffen sein könnten. Dabei ist zu beachten, dass die zeichnerischen Linien im Maßstab 1:50.000 abgebildet sind. Mithilfe der Originalkarten der BezReg sowie insbesondere der Karten der LWK (siehe oben) sind die Veränderungen der Planzeichen „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB), „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB), „Bereich für den Schutz der Natur“ (BSN) und „Bereich für den Schutz der Landschaft“ und „landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) erkennbar.
Beim Verfassen Ihrer Stellungnahme unterstützt der Kreisverband seine Mitglieder. Die Stellungnahmen des Bezirksverbandes wie auch der Bezirksstelle für Agrarstruktur finden Sie demnächst auf den jeweiligen Internetseiten. Der Regionalrat beschließt im Weiteren in einer Gesamtabwägung den Regionalplan und veröffentlicht diesen. Eine schriftliche Mitteilung aufgrund der Stellungnahme erfolgt nicht.