19. August 2022

So bekommen Gesunde von der Krankenkasse Geld zurück

Sind Sie Mitglied der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) und haben weder Sie noch Ihre volljährigen mitversicherten Angehörigen im Jahr 2021 Leistungen in Anspruch genommen? Dann sollten Sie einen Antrag auf Beitragsrückerstattung stellen. Erstattet wird 1/12 der im Kalenderjahr von Ihnen gezahlten Beiträge. Dieser Antrag ist jederzeit möglich. Wird er nach dem 30.09. gestellt, gilt er ab dem Folgejahr. Darauf weist Sozialrechtsberaterin Jenny Jethon hin: "Diese einmal abgegebene Erklärung für den Wahltarif muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden, sondern läuft automatisch unbefristet weiter."

Vorsorgeuntersuchungen werden nicht mitgerechnet

Wichtig: Sämtliche zahnärztliche und ärztliche Vorsorgeuntersuchungen können ohne Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung in Anspruch genommen werden.

  • Zu diesen und sonstige Fragen rund um SVLFG oder LKK, melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle bei Jenny Jethon unter Tel. 02861930660.