BHV1, ASP & Co | 7. November 2025

Sorge vor Tierseuchen reißt nicht ab

Landrat Dr. Kai Zwicker in seinem Grußwort in der Gaststätte Haus Stockhorst in Rhede-Vardingholt. Foto: Stephan Wolfert, WLV

Kai Zwicker und Markus Weiß schildern beim Kreisverbandsausschuss den Status Quo / Nochmaliger Appell zur Absolvierung des kostenlosen Biosicherheitschecks.

Die Tierseuchen-Gefährdungslage erfüllt die Bauernfamilien im Kreis Borken unvermindert mit Sorge. Bei der Sitzung des Kreisverbandsausschusses am Donnerstag in Rhede erstatteten Landrat Dr. Kai Zwicker und WLV-Kreisverbandsvorsitzender Markus Weiß hierzu Bericht. Positiv hob Zwicker zunächst einmal hervor, dass es bei keiner der rundum grassierenden Seuchen in Kreis-Borkener Nutztierbeständen in den letzten vier Wochen einen positiv-getesteten Fall gegeben habe. Dies treffe auch auf Rinderherpes zu, wo es Anfang Oktober in der Gemeinde Heek in einem Rindermastbetrieb neue Fälle gegeben hatte. „Das war ein Schock“, wie Zwicker auch aus Sicht des Landkreises hervorhob. Die Bestandsuntersuchung hatte einen hohen BHV1-Durchseuchungsgrad ergeben. Daher hatte der Kreis dann die vollständige Räumung des Bestandes angeordnet. Zwicker geht aktuell daher nicht davon aus, dass der Kreis an den aktuellen Maßnahmen etwas ändern müsse. Wie es zu dieser Neuinfektion gekommen ist, sei weiterhin unklar. Auf dem Vredener Herkunftsbetrieb der später dann erkrankten Tiere hatte es keinerlei Nachweise gegeben.

Aktuell noch deutlich akuter ist das Seuchengeschehen bei der Geflügelpest. Auch im Kreis Borken habe es einen Nachweis bei einem Wildtier gegeben: Ein Graureiher. „Wir sind dazu in enger Abstimmung mit den noch stärker betroffenen Nachbarkreisen. Von einer Aufstallungspflicht haben wir für den Kreis Borken bislang abgesehen und wollen diese Linie nach Möglichkeit beibehalten.

Das größte Damoklesschwert über der Nutztierhaltung im Westmünsterland sei aktuell aber zweifelsohne die Afrikanische Schweinepest, so Zwicker: „Es ist fast ein Ding der Unmöglichkeit, eine Verbreitung der ASP in unsere Region hinein auszuschließen. Nicht nur zur Prävention, sondern auch in der im Worst Case notwendigen Lösungsfindung für den Abfluss von Schweinen sei es für die hiesigen Betriebe entscheidend wichtig, Biosicherheitsmaßnahmen verstärkt in Gang setzen.

 

Entscheidender Hebel, um im ASP-Fall wieder Schweine vermarkten zu können

Neben verschiedenen anderen Vorgaben der dafür maßgeblichen EU-Durchführungsverordnung VO (EU) 2023/594 ist ein sogenannter „Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren“  (Biosicherheitsplan) schriftlich vorzulegen, der vom zuständigen Veterinäramt genehmigt werden muss. Nach einer amtlichen Kontrolle können Landwirte dann als sogenannter  „Compliant-Betrieb“  anerkannt werden. Schweinehalter Markus Weiß verdeutlichte in der Sitzung in der Gaststätte Haus Stockhorst nochmals die Wichtigkeit: „Im Seuchenfall können wir unsere Tiere ohne Compliant-Status nur noch für Dosenwurst zu vermarkten. Es ist daher richtig und wichtig, sich da jetzt auf den Weg zu machen.“ Natürlich verstehe er die Scheu, die viele Betriebsleiter beim Gedanken an amtliche Kontrollen haben: „Das Veterinäramt schaut sich dann alles an, aber das ist auch okay. Außerdem kommen die mit 14 Tagen Vorlauf und das ist aus meiner Sicht sehr fair.“

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Kreisverbandsvorsitzender Markus Weiß ermutigt die Schweinehalter, sich aktiv um Statusverbesserung bei der Biosicherheit zu kümmern. Foto: Stephan Wolfert, WLV
Biosicherheitscheck zur Erlangung des Compliant-Status
  • Der Kreis Borken bietet schweinehaltenden Betrieben an, die vorhandenen Biosicherheitsmaßnahmen im Rahmen der üblichen Fachrechtskontrollen durch den Fachbereich Tiere und Lebensmittel vorab überprüfen zu lassen. Dieser “amtliche Biosicherheitscheck” ist für die Betriebe gebührenfrei und erfolgt anhand der Checkliste Biosicherheit im Rahmen der üblichen Schwerpunkt- und Fachrechtskontrollen. Ferner hat der Tierhalter/die Tierhalterin der Veterinärbehörde den Betriebsplan Biosicherheit für die Genehmigung zur Verbringung von Schweinen aus Restriktionszonen vorzulegen. Hilfestellung bietet das Muster Betriebsanweisung, die Landwirte bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen soll.

  • Für eine Eigenkontrolle können Betriebe sowohl die ASP-Riskoampel der Universität Vechta als auch die Checkliste zur Beurteilung der Biosicherheit es bisherigen Früherkennungsprogramms nutzen.

  • Der Antrag auf Teilnahme am Früherkennungssystem "ASP-Statusbetrieb" erfolgt über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Tierseuchenkasse.

Quelle: Themenseite des Landkreises zur ASP.
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