21. November 2022

Endlich: Regelungen für Gemeinsame Agrarpolitik stehen

Kammer und Verband im Kreis Borken planen regionale Infoveranstaltung

Hängepartie beendet: Die EU-Kommission hat heute den deutschen Strategieplan zur nationalen Umsetzung der Agrarreform genehmigt.

WLV und Landwirtschaftskammer im Kreis Borken werden die ab 2023 geltenden neuen GAP-Regelungen auswerten und zu einer regionalen Informationsveranstaltung einladen.

Am Nachmittag äußerte sich NRW-Landwirtschafsministerin Silke Gorißen in einer Pressemitteilung erleichtert über die Nachricht aus Brüssel: „Es freut mich sehr, dass Bund und Länder bei der GAP-Strategie einen guten Weg gefunden haben, dem letztlich auch die Europäische Kommission zustimmt. Das bringt mehr Planungssicherheit für die nächsten Jahre.“ Erstmals werden beide Säulen der GAP, die grundsätzlich erhalten bleiben, in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst.

Der GAP-Strategieplan für Deutschland umfasst in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rund 30 Milliarden Euro. Davon macht die 1. Säule mit der Einkommensgrundstützung, den Direktzahlungen und den Sektorprogrammen den Großteil mit rund 22 Milliarden Euro aus. Diese werden weitestgehend bundeseinheitlich unter der Federführung des Bundes umgesetzt. Knapp acht Milliarden Euro entfallen auf die 2. Säule, die von den Bundesländern umgesetzt wird.

Beim Förderspektrum der zweiten Säule will NRW laut Ministerin auf Kontinuität bei bewährten Maßnahmen setzen: „Zugleich fokussieren wir uns auf die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie, der Nachhaltigkeitsstrategie und der Nutztierhaltungsstrategie des Landes,“ so Gorißen. „Dafür wollen wir in der Förderphase rund 1,1 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen einsetzen.“

In der jüngsten Kreisverbandsausschuss-Sitzung am 3. November hatte der Borkener Delegierte im WLV Pflanzenbauausschuss, Heinrich Große Liesner (Stadtlohn), zu der Hängepartie deutliche Wort gefunden: „Dazu kann ich nur den Kopf schütteln. Das ist absolut erschreckend, dass wir immer noch nicht wissen, wie wir in diesem Herbst hätten ausgesät haben müssen.“

In diese kritische Richtung hin äußerte sich heute auch der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied in einem Pressestatement: „Das war längst überfällig. Jetzt haben die Betriebe Sicherheit. Für die Anbauplanung – die Aussaat von Winterkulturen ist weitgehend angeschlossen – kam es jedoch zu spät. Die Bürokratie wird weiter zunehmen und die finanzielle Attraktivität von Umweltleistungen wie Eco-Schemes abnehmen.“

Das Thema drängt und der Informationsbedarf ist groß. Zum Zwischenstand der Planungen zur GAP-Novellierung hatte es Anfang März eine mit fast 600 Teilnehmern so gut wie noch nie besuchte Online-Veranstaltung von Kammer und Verband im Kreis Borken gegeben. Ähnliches wollen beide Institutionen nun mit Feststehen der Regelungen als Regionalveranstaltung demnächst wiederholen.

GAP-Maßnahmenliste in Nordrhein-Westfalen

In seiner Pressemitteilung vom 21. November listet das NRW-Landwirtschaftsministerium folgenden Maßnahmen auf, die über den GAP-Strategieplan ab 2023 realisiert werden können:

 

  • Agrarumweltmaßnahmen: Über die Agrarumweltmaßnahmen wird eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen gefördert. Dabei stehen insbesondere folgende Ziele im Vordergrund: den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verringern, die abiotischen Ressourcen, insbesondere Boden und Gewässer, schützen, die Lebensbedingungen für die wildlebenden und oftmals gefährdeten Tiere und Pflanzen der Agrarlandschaft verbessern, die ökologischen Leistungen von Dauergrünland sichern und die Kulturlandschaft erhalten, pflegen und gestalten.

 

  • Ökologischer Landbau: Erhalt und besonders schonender Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen, wie beispielsweise Boden, Wasser und Artenvielfalt, gehören zum Grundverständnis des ökologischen Landbaus. Unterstützt wird die Einführung und die Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und –methoden

 

  • Ausgleichszahlung/Ausgleichszulage: Die Lage landwirtschaftlicher Flächen in natürlich benachteiligten Gebieten (z. B. Berggebiete) sowie in besonders geschützten Gebieten (Natura 2000) bringt Bewirtschaftungserschwernisse mit sich, die finanziell ausgeglichen werden. Damit werden Leistungen im öffentlichen Interesse wie zum Beispiel Kulturlandschaftserhaltung, der Erhalt und die Pflege der Infrastruktur, der Schutz vor Naturgefahren, die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für Erholung und Tourismus sowie die Erhaltung des ländlichen Erbes erbracht.

     

  • Tierwohlmaßnahmen: Mit der Förderung über den ELER sollen die Haltungsbedingungen von Nutztieren in landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zu den in der Praxis üblichen Haltungsverfahren verbessert werden.

 

  • Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) soll zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen und gezielt bäuerliche Strukturen stärken. Dabei werden insbesondere die Ziele des Tier-, Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzes angesteuert.

 

  • Ländlicher Wegebau: Die Förderung zielt auf die nachhaltige Verbesserung zentraler ländlicher Infrastruktur ab. Insbesondere sollen Kommunen im ländlichen Raum bei der Umsetzung ihres ländlichen Wegenetzkonzepts unterstützt werden.

 

  • Europäische Innovationspartnerschaften (EIP): Bei den Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP) arbeiten Partner aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, dem vor- und nachgelagerten Bereich, Forschungseinrichtungen, Verbänden sowie Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen in Operationellen Gruppen (OG) zusammen. In der Zusammenarbeit sollen innovative Produkte und Technologien in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau erarbeitet und verbreitet werden.

 

  • LEADER: „LEADER“ steht für einen integrierten Regionalentwicklungsansatz, der sektorübergreifend zur Steigerung der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität in den Regionen beitragen soll und verfolgt dabei das sogenannte Bottom-up-Prinzip (von unten nach oben) – alle Bürger einer Region sind damit aufgerufen, sich mit ihren Projektideen in den Entwicklungsprozess einzubringen. Auch der WLV-Kreisverband Borken hatte in den letzen zwei Jahren erstmals eigene Projekte mithilfe von Leader-Mitteln umgesetzt.

 

Der GAP-Strategieplan sowie eine Kurzfassung ist auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums abrufbar.

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