Vogelgrippe | 19. Dezember 2025

Überwachungszone in Reken, Heiden, Raesfeld und Borken aufgehoben

Symbolbild Huhn.

Die infolge eines Ausbruchs der Geflügelpest in Dorsten eingerichtete Überwachungszone in Teilen des Kreises Borken wird mit Wirkung zum 20. Dezember aufgehoben

Die aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in Dorsten (Kreis Recklinghausen) am 20. November 2025 eingerichtete Überwachungszone in Teilen des Kreises Borken wird nach Abschluss aller Untersuchungen zum morgigen Samstag, 20. Dezember 2025, wieder aufgehoben. Die Ankündigung der dazugehörigen Allgemeinverfügung veröffentlichte der Kreis Borken heute in einer Pressemitteilung. Betroffen von den damit verbundenen Restriktionen waren Teile der Gemeinden Reken, Heiden und Raesfeld sowie der Stadt Borken.

Die stichprobenweise Untersuchung der dortigen Geflügelbetriebe nach erfolgter Risikoanalyse ergab in den beteiligten Kreisen Recklinghausen, Wesel und Borken keine Anhaltspunkte für eine Weiterverschleppung des Geflügelpestvirus in andere Bestände, schreibt der Kreis in seiner Mitteilung. Die Einschränkungen zum Verbringen von lebendem Geflügel und von Geflügelerzeugnissen einschließlich der Eier sind damit in der Überwachungszone beendet.

Aufruf zur Risikovorsorge gilt weiter

Da das Risiko eines erneuten Ausbruchs insbesondere durch den Eintrag des Geflügelpestvirus durch Wildvögel aktuell auch nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts unverändert als hoch angesehen wird, bittet der Fachbereich "Tiere und Lebensmittel" des Kreises Borken noch einmal alle Geflügelhalter, sämtliche möglichen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Eine Aufstallung von Geflügel – auch in Kleinstbetrieben – wird ausdrücklich empfohlen. Weiterhin wird die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen angeraten. Geflügelhalter, die sich darüber informieren möchten, welche vorsorglichen Maßnahmen sie ergreifen können, finden auf der Homepage des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest-akut umfangreiche weitere Informationen.

Bei erhöhten Todesfällen mit unklarer Ursache im Bestand ist dies umgehend beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken zu melden. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 02861/681 3801 oder per E-mail unter tiereundlebensmittel@kreis-borken.de möglich. Weiterhin besteht auch nach wie vor die Möglichkeit, verendet aufgefundene Wildvögel (keine Singvögel und Tauben) dort zu melden, damit sie zur weiteren Untersuchung eingesandt werden können. Ungeschützter Kontakt mit den Tierkörpern sollte hierbei vermieden werden.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion mit dem hochansteckenden Influenza-A-Virus, welches insbesondere bei Hühnern und Puten zu erheblichen Todesraten in den Beständen führen kann. Bei intensivem Kontakt ist auch eine Übertragung auf den Menschen möglich.