Rinderherpes | 26. März 2025

Vier neue Fälle von BHV1 in Heek festgestellt

Nachweis im Rahmen der verpflichtenden Verbringungsuntersuchungen in der Sperrzone Heek/ Ammeln. Fragen und Antworten der Kreisverwaltung zum aktuellen Stand.

Das BHV1-Geschehen im Kreis Borken kommt nicht zur Ruhe. In den letzten Tagen sind vier Betriebe auf Gebiet der Gemeinde Heek neu positiv getestet worden. Das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben hat als erstes darüber berichtet und titelt dazu: „Es scheint kein Ende zu nehmen: In Heek gibt es trotz Sperrgebiet vier neue Ausbrüche mit dem Bovinen Herpesvirus. Die Landwirte sind verzweifelt.“

Der Landkreis Borken teilt hierzu auf Presseanfrage am 24. März hin mit:

  1. Wie viele Betriebe sind aktuell positiv auf BHV1 getestet?
    Aktuell wurde die Infektion in 4 Betrieben in der Gemeinde Heek nachgewiesen (eine Mutterkuhhaltung, ein Bullenmastbetrieb sowie ein Milchviehbetrieb mit 2 Registriernummern). Der Nachweis der Infektion erfolgte im Rahmen der verpflichtenden Verbringungsuntersuchungen in den Betrieben.

  2. Wie viele Rinderhaltungen mussten bisher aufgrund von BHV1 geräumt werden?
    Seit Einrichtung der Sperrzone im Oktober 2024 wurde die Infektion im Rahmen der verpflichtenden Verbringungsuntersuchungen in insgesamt 4 Betrieben nachgewiesen und die Bestände wurden vollständig geräumt.

  3. Landwirte berichten, dass sie keine Kälber bekommen zum Einstallen und deshalb Ställe leer stehen. Können Sie das bestätigen?
    Die Problematik des erschwerten Zukaufs von Kälbern und Fressern ist uns bekannt und wird ebenfalls unter Berücksichtigung des tierseuchenrechtlichen Risikos in die Überlegungen zum weiteren Vorgehen in der Sperrzone mit einbezogen werden. Seit Einrichtung der Sperrzone wurden nach unserer Kenntnis deutlich mehr als 1.000 Kälber über die extra eingerichteten Untersuchungsställe in die Sperrzone eingestallt.

  4. Wie viele Betriebe sind im Kreis Borken 2024 und 2025 insgesamt positiv auf BHV1 getestet?

    In 2024 und 2025 sind insgesamt 27 Betriebe positiv auf BHV-1 getestet worden.

  5.  Es ist immer mal der Vorwurf zu hören, dass Betriebe nach einer Räumung zu früh wieder neue Tiere aufstallen. Wie sieht das der Kreis Borken?

    Nach der Räumung eines Betriebes wird die betroffene Hofstelle/Stallungen – unter amtlicher Aufsicht – einer intensiven Reinigung und Desinfektion unterzogen. Nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten erfolgt eine Abnahme durch das zuständige Veterinäramt und sofern alle Anforderungen erfüllt sind, wird der Betrieb wieder freigegeben und die tierseuchenrechtliche Sperre ist aufzuheben. Ob der betroffene Betrieb unmittelbar nach Freigabe oder erst einige Zeit später wieder aufstallt, liegt nicht im Entscheidungsbereich der zuständigen Behörde.

BHV1-Freiheitsstatus in Gefahr?

Zur Frage, ob der Status „BHV1-frei“ im Kreis Borken in Gefahr sei, zitiert das Wochenblatt in seinem Artikel das LANUV wie folgt: „Der Status der BHV1-Freiheit ist derzeit nicht gefährdet. Ziel der Maßnahmen in Borken ist es, die Verbreitung des Virus einzudämmen, eben um zu verhindern, dass sich das Virus auf noch mehr Betriebe ausbreitet und damit der Status infrage gestellt wird.“

WLV-Onlineveranstaltung zur verlängerten Sperrzonen-Verfügung