Tierseuche | 29. August 2025

Vorzeitige Aufhebung der BHV1-Sperrzone in Heek und Ammeln

Kreis Borken gibt bekannt, dass die ergriffenen Maßnahmen wirken und das Infektionsgeschehen eingedämmt werden konnte. Restriktionen werden ab Montag aufgehoben

Das Aufatmen der Rinderhalter in der Gemeinde Heek und der Ahauser Bauerschaft Ammeln war fast bis ins Kreishaus nach Borken zu hören: Wie der Kreis Borken heute mitgeteilt hat, wird die Sperrzone zum Schutz gegen die Tierseuche „Bovine Herpesvirus-Typ 1“ (BHV-1) vorzeitig zum 1. September 2025 aufgehoben. „Die aktuellen Monitoring-Untersuchungen in der Sperrzone zeigen, dass die ergriffenen Maßnahmen wirken und das Infektionsgeschehen eingedämmt werden konnte“, wird Anja Miebach, Leiterin des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, in der Pressemitteilung des Kreises zitiert.

Demnach gebe es derzeit keinen Fall einer BHV-1-Infektion im Kreis Borken. „An dieser Stelle danken wir noch einmal ausdrücklich allen rinderhaltenden Betrieben für ihre Zusammenarbeit. Gemeinsam haben wir es geschafft, das Seuchengeschehen erfolgreich einzudämmen“, betont Landrat Dr. Kai Zwicker. Der Kreis Borken habe sich daher intensiv beim zuständigen Ministerium in Düsseldorf eingesetzt, dass die Sperrzone und die damit verbundenen Restriktionen vorzeitig aufgehoben werden.

Die amtliche Bekanntmachung darüber hat der Kreis für den morgigen Freitag, angekündigt. Die Aufhebung der Sperrzone erfolge dann mit Wirkung ab Montag, 1. September 2025. Das heißt, dass für alle Rinder, die bis einschließlich 31. August 2025 verbracht werden, weiterhin die Untersuchungspflicht laut Allgemeinverfügung gilt, wie der Kreis laut Pressemitteilung betont.

In den letzten Monaten hat der WLV viele Einzelbetriebe beratend begleitet. Bezüglich des Umgangs mit dem Seuchengeschehen hat der Verband aber auch politisch auf allen weiteren Ebenen intensiv an einem Weg raus aus der Krise mitgewirkt. Kreisverbandsvorsitzender Markus Weiß zeigt sich daher erleichtert: „Das war eine riesige Belastung für die betroffenen Bauernfamilien in der Sperrzone. Aber auch die Behördenmitarbeiter, vor allem die in der Kreisveterinärbehörde, sind monatelang an ihre persönliche Belastungsgrenze gegangen, wofür ich im Namen des Berufsstandes einmal herzlich ‚Danke‘ sagen möchte.“ Nun komme es seitens der Landwirtschaft weiter darauf an, wachsam zu bleiben und die Biosicherheit auf den Betrieben hochzuhalten. „Nach der Seuche ist da leider vor der Seuche“, äußert Weiß die Sorge, dass jederzeit diese oder eine andere Tierseuche wieder im Kreis Borken auftauchen könnte.

Die Allgemeinverfügungen zu BHV1 und weitere Informationen stehen auf der Internetseite www.kreis-borken.de zur Verfügung.

Das Aufatmen der Rinderhalter in der Gemeinde Heek und der Ahauser Bauerschaft Ammeln war fast bis ins Kreishaus nach Borken zu hören: Wie der Kreis Borken heute mitgeteilt hat, wird die Sperrzone zum Schutz gegen die Tierseuche „Bovine Herpesvirus-Typ 1“ (BHV-1) vorzeitig zum 1. September 2025 aufgehoben. „Die aktuellen Monitoring-Untersuchungen in der Sperrzone zeigen, dass die ergriffenen Maßnahmen wirken und das Infektionsgeschehen eingedämmt werden konnte“, wird Anja Miebach, Leiterin des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, in der Pressemitteilung des Kreises zitiert.

Demnach gebe es derzeit keinen Fall einer BHV-1-Infektion im Kreis Borken. „An dieser Stelle danken wir noch einmal ausdrücklich allen rinderhaltenden Betrieben für ihre Zusammenarbeit. Gemeinsam haben wir es geschafft, das Seuchengeschehen erfolgreich einzudämmen“, betont Landrat Dr. Kai Zwicker. Der Kreis Borken hat sich daher intensiv beim zuständigen Ministerium in Düsseldorf eingesetzt, dass die Sperrzone und die damit verbundenen Restriktionen vorzeitig aufgehoben werden.

Die amtliche Bekanntmachung darüber hat der Kreis für den morgigen Freitag, angekündigt. Die Aufhebung der Sperrzone erfolge dann mit Wirkung ab Montag, 1. September 2025. Das heißt, dass für alle Rinder, die bis einschließlich 31. August 2025 verbracht werden, weiterhin die Untersuchungspflicht laut Allgemeinverfügung gilt, wie der Kreis laut Pressemitteilung betont.

  • Die Allgemeinverfügungen zu BHV1 und weitere Informationen stehen auf der Internetseite www.kreis-borken.de zur Verfügung.

Markus Weiß dankt Veterinäramt für riesige Kraftanstrengung

In den letzten Monaten hat der WLV viele Einzelbetriebe beratend begleitet. Bezüglich des Umgangs mit dem Seuchengeschehen hat der Verband aber auch politisch auf allen weiteren Ebenen intensiv an einem Weg raus aus der Krise mitgewirkt. Kreisverbandsvorsitzender Markus Weiß zeigt sich daher erleichtert: „Das war eine riesige Belastung für die betroffenen Bauernfamilien in der Sperrzone. Aber auch die Behördenmitarbeiter, vor allem die in der Kreisveterinärbehörde, sind monatelang an ihre persönliche Belastungsgrenze gegangen, wofür ich im Namen des Berufsstandes einmal herzlich ‚Danke!‘ sagen möchte.“

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