Leitungsbau | 28. Februar 2025

Bundesnetzagentur erteilt Planfeststellungsbeschluss für A-Nord

Vorhabenträger Amprion verlegt die A-Nord-Leitung durchgehend als Erdkabel in offener Bauweise. Bildquelle: Amprion

Genehmigung für Borkener Abschnitt erteilt – Bauarbeiten starten in Kürze

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. Februar 2025 das Planfeststellungsverfahren für den das Westmünsterland betreffenden Abschnitt der Stromleitung A-Nord abgeschlossen. Die BNetzA hat damit den Trassenverlauf der Höchstspannungsleitung südlich der Bundesländergrenze Niedersachsen/ Nordrhein-Westfalen bis zur Kreisgrenze Borken/Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln final festgelegt. Der Verlauf entspreche vollständig dem Antrag. Der WLV wird den jetzt startenden Bau der Stromtrasse aufmerksam verfolgen und betroffene Mitglieder in der Wahrung ihrer Interessen begleiten.

Amprion verlegt die Leitung durchgehend als Erdkabel. Als Neben­anlage wurde auch eine Kabel-Kabel-Übergabestation in Ochtrup-Wester genehmigt, schreibt die BNetzA in einer Pressemitteilung. Mit dieser könne die Gleichstrom-Kabelstrecke betrieben und effektiv überwacht werden. Die BNetzA hatte im Januar bereits einem Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Amprion konnte somit in diesem Bereich bereits Gehölze fällen. Mit der offiziellen Übergabe der Planfeststellungsunterlagen am Dienstag in Bonn steht der Leitungsverlauf für den fünften von insgesamt sechs Abschnitten von A-Nord fest. Dieser jetzt genehmigte Teil hat eine Gesamtlänge von 70 Kilometern. A-Nord insgesamt wird sich über rund 300 Kilometer von der Nordsee bis kurz vor Düsseldorf erstrecken.

Die Bundes­netz­agentur veröffentlicht den Plan­feststellungs­beschluss laut eigener Pressemitteilung am 10. März 2025 auf der Seite www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw1.

Der WLV bleibt dran

Der WLV wird auch die Bauzeit der Leitung kritisch-konstruktiv begleiten. Jetzt komme es vor allem darauf an, dass die in der Rahmenregelung der Bauernverbände mit Amprion ausgehandelten und auch im Genehmigungsverfahren in einem eigenen Punkt festgehaltenen Bodenschutzkonzepte auch in der Bauphase gelebt werden, betont WLV-Kreisgeschäftsführer Jörg Sümpelmann, der Mitglied des Verhandlerteams der betroffenen Bauernverbände mit Amprion war: „Viele unserer Mitgliedsbetriebe haben in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit Tiefbautrupps gemacht, die ihre Böden großflächig verletzt haben. Die Auswirkungen sind häufig bis heute zu sehen. Wir hatten in den Verhandlungen den Eindruck, dass Amprion das verstanden und die Sorgen der Bauernfamilien ernst genommen hat. Daran werden wir sie jetzt messen.“ Als zentrale Koordinationsstelle für die Bauarbeiten sollen zwei Dispositionsplätze in Ahaus und Rhede dienen. Von hier aus werden Materiallagerung, Geräteplanung, Logistik und Controlling abgewickelt.

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Schematische Darstellung der Verlegung der Stromleitungskabel in offener Bauweise. Bildquelle: Amprion

Die Aufgabe der bodenkundlichen Baubegleitung

Sachverständige Bodenkundler sollen während der Bauphase kontinuierlich anwesend sein. Sie haben die Aufgabe, für die Einhaltung des Bodenschutzkonzeptes auf der Baustelle zu sorgen alle ausgeführten Arbeiten zu dokumentieren. Wie Amprion auf seiner Themenseite zur Bauweise von A-Nord schreibt, fällt in ihren Aufgabenbereich außerdem die Beurteilung der Bodenfeuchte sowie die Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Gerade zu den Bodenkundlichen Baubegleitern wird der WLV engen Kontakt halten.

Hubertus Schmitte im Wochenblatt-Interview zum Thema Bodenschutz beim A-Nord-Bau

Im Interview mit dem Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben (Ausgabe 16/ 2024) hatte der damalige WLV-Justitiar, Hubertus Schmitte, berichtet, was dem WLV in den Verhandlungen zur A-Nord-Rahmenregelung an Verbesserungen gegenüber den gesetzlichen Mindestregelungen gelungen ist:

Probleme treten besonders dann auf, wenn bei nassen Böden gearbeitet wird und es zu irreparablen Verdichtungen kommt. Daher bestimmt der A-Nord-Vertrag, dass bei kritisch hohen Wassergehalten im Boden, an jedem Bautag die Bodenfeuchte an die Untere Bodenschutzbehörde zu übermitteln ist. Das übernehmen von Amprion beauftragte Fachbüros, die sogenannte Bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Ist der Boden wassergesättigt, müssen die Arbeiten ruhen, solange selbst unter Einsatz zusätzlicher technischer Maßnahmen irreparable Bodenstrukturschäden drohen. Sollte der Eigentümer oder Pächter den Bodenzustand für ungeeignet zum Bauern halten, darf er sich mit seinen Bedenken an BBB wenden.

Verglichen mit den gesetzlichen Regelungen sind die Vereinbarungen zu wassergesättigten Böden meiner Meinung nach die wichtigsten Verbesserungen beim Bodenschutz. Zwar fordert auch das Bundesbodenschutzgesetz ein solches Schutzniveau. Ziel des Vertrags war es aber, zu dringend erforderlichen Maßnahmen Absprachen zu finden, über die statt Behörden die Beteiligten entscheiden.

Darüber hinaus sieht der Vertrag als weitere Bodenschutzmaßnahme das freiwillige Anlegen einer grünen Bautrasse vor: Diese stabile Grasnarbe soll Bodenschäden während der Bauphase verhindern. Das Gras sät der Bewirtschafter oder ein Lohnunternehmer neun Monate vor dem Planfeststellungsbeschluss aus. Die Kosten übernimmt Amprion und zahlt zudem ein Entgelt von 0,20 €/ m2Baubedarfsfläche. Bei Bautrassen auf Ackerland wird der Ertragsausfall gesondert honoriert.

Empfiehlt die BBB im Anschluss an die Rekultivierung eine Zwischenbewirtschaftung – wie die Anpflanzung von Luzerne über drei Jahre – zahlt Amprion die Durchführung und einen Ersatz für den Ertragsausfall von 0,32 €/m2 während der Zwischenjahr plus 11,20 € je laufenden Meter Trasse für entstehende Wirtschaftserschwernisse.

LInk zum Wochenblatt 16/2024 mit Themenschwerpunkt zum Leitungsbau (Paywall)

Hintergrund: Der Korridor A

Das A-Nord-Vorhaben bildet den nördlichen Teil des sogenannten Korridors A, einer neuen Nord-Süd-Verbindung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Über­tragung. Die Inbetrieb­nahme von A-Nord ist im Jahr 2027 vorgesehen. Der Korridor A (bestehend aus den Leitungen A-Nord und Ultranet) soll die Windenergie, die in Nord­deutschland in der Nordsee sowie an Land erzeugt wird, in den Westen Deutschlands transportieren. Die Verbindung ist als Erdkabel zwischen den Netz­verknüpfungs­punkten Emden Ost in Nieder­sachsen und Osterath in Nordrhein-Westfalen geplant. In Osterath schließt sich das Vorhaben 2 (Ultranet) an, der südliche Teil des Korridors A.

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Leitungsverlauf durch den Kreis Borken

Der rund 70 Kilometer lange Abschnitt NRW1 beginnt im Bereich der Städte Bad Bentheim im Land­kreis Grafschaft Bentheim und Ochtrup im Kreis Steinfurt. Die plan­festgestellte Trasse verläuft zunächst in Richtung Süden westlich der Autobahn 31 bis auf Höhe von Gronau-Epe. Nord­westlich von Heek verlässt sie diese Bündelung und schwenkt in Richtung Süd­westen. Die Trasse umgeht Ahaus-Wessum westlich, Ahaus-Ottenstein östlich, führt anschließend östlich an Vreden vorbei und quert die Berkel. Östlich des Flug­platzes Stadtlohn-Vreden und nahe der Grenze zu den Niederlanden behält die Trasse die Richtung westlich von Südlohn bis in das Stadtgebiet von Borken bei. Dort passiert sie östlich Borken-Burlo sowie süd­östlich Rhede und quert die Bocholter Aa. Anschließend zieht sich die Trasse weiter in Richtung Westen und südlich an Bocholt vorbei. Der Abschnitt endet nördlich von Hamminkeln-Dingden auf der Grenze der Kreise Borken und Wesel.

WLV-Themenseite zu A-Nord im Kreis Borken
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Amprion baut die A-Nord-Leitung als Erdkabel zwischen den Netz­verknüpfungs­punkten Emden Ost in Nieder­sachsen und Osterath in Nordrhein-Westfalen. Bildquelle: BNetzA