Die BHV1-Sperrzonen-Verordnung für Heek und Ammeln im Einzelnen

Die vollständige Allgemeinverfügung, zum Nachlesen, das Hotline-Angebot des Kreises und die interaktive Karte mit Möglichkeit zur Adresseingabe
Für alle Rinderhalter in der Gemeinde Heek und angrenzenden Teilen der Stadt Ahaus (Bauerschaft Ammeln) gelten ab dem 1. Oktober strikte Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche BHV1 (Bovine-Herpesvirus-Typ 1, Rinderherpes). Welche das im Einzelnen sind, ist überblickshalber in der gestrigen Pressemitteilung des Kreises Borken nachzulesen und im Detail in der Allgemeinverfügung des Kreises.