Rinderherpes | 26. September 2024

Die BHV1-Sperrzonen-Verordnung für Heek und Ammeln im Einzelnen

Für alle 105 rinderhaltenden Betriebe In Heek und Ammeln regelt eine Allgemeinverfügung verschärfte tierseuchenpräventive Maßnahmen für zunächst 6 Monate.

Die vollständige Allgemeinverfügung, zum Nachlesen, das Hotline-Angebot des Kreises und die interaktive Karte mit Möglichkeit zur Adresseingabe

Für alle Rinderhalter in der Gemeinde Heek und angrenzenden Teilen der Stadt Ahaus (Bauerschaft Ammeln) gelten ab dem 1. Oktober strikte Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche BHV1 (Bovine-Herpesvirus-Typ 1, Rinderherpes). Welche das im Einzelnen sind, ist überblickshalber in der gestrigen Pressemitteilung des Kreises Borken nachzulesen und im Detail in der Allgemeinverfügung des Kreises.

Allgemeinverfügung des Kreises Borken

Tierseuchenverfügung Kreis Borken 25.09.24
27.09.2024
Dateigröße: 1 MB

Das betroffene Gebiet im Detail als Karte

Mittels einer interaktiven Karte können Rinderhalter über Adress-Eingabe prüfen, ob sie in der Sperrzone liegen und damit von den Restriktionen betroffen sind. Diese Anwendung ist auf der Internetseite des Kreises Borken hinterlegt und beinhaltet auch die Möglichkeit, in die Karte rein- oder rauszoomen zu können.

Direktlink zur interaktiven Karte
WLV Bild
Hotline-Angebot der Kreisveterinärbehörde

Der Fachbereich "Tiere und Lebensmittel" des Kreises Borken hat für Rückfragen eine Telefon-Hotline eingerichtet.

  • Tel. 02861/681-1377

  • Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr zu erreichen ist.

  • Mail: tiergesundheit@kreis-borken.de

WLV begleitet das Geschehen rund um die betroffenen Betriebe

Der WLV steht auf allen Ebenen mit Akteuren und Institutionen im Austausch, die Einfluss auf Regelungen und das weitere Vorgehen bezüglich BHV1 haben. Um einen bestmöglichen Informationsfluss zu gewährleisten und offene Fragen zu erörtern, bietet der WLV zusammen mit der Landwirtschaftskammer NRW, eine kurzfristige Online-Informationsveranstaltung für den 1. Oktober ab 14:30 Uhr an.

Auch unabhängig von der Veranstaltung stehen die Ansprechpartner von Kammer und Verband für Fragen zur Verfügung.