Beitrag bleibt gleich, die Zahlungsweise ändert sich

Geändert hat sich beim Rundfunkbeitrag das Procedere der Beitagserhebung.
Ab Juni 2025 entfällt die regelmäßige vierteljährliche Zahlungsaufforderung für die Betriebe, die per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen. Stattdessen versendet der Beitragsservice einmal pro Jahr ein Einmal-Zahlungsschreiben, das alle fälligen Zahlungstermine des Jahres enthält. Bis zum Erhalt dieses Schreibens läuft für landwirtschaftliche Betriebe alles wie gewohnt weiter; die Umstellung erfolgt schrittweise.
Nach Umstellung müssen Beitragszahler eigenverantwortlich für pünktliche Überweisungen sorgen. Verspätungen können andernfalls Säumniszuschläge (mindestens 8 € oder 1 % des Betrags) nach sich ziehen. Daher empfiehlt der Beitragsservice weiterhin das SEPA-Lastschriftverfahren, das Änderungen wie Beitragsanpassungen automatisch berücksichtigt. Wer per Dauerauftrag zahlt, muss nach Inkrafttreten einer Beitragsanpassung seinen Auftrag ggf. selbst anpassen.
Haben Sie Fragen zum Rundfunkbeitrag?
Anders als bei einem Privathaushalt stellen sich auf einem landwirtschaftlichen Betrieb oft differenzierte Fragen zur Beitragspflichtigkeit. Wenn Sie Fragen zum Erhebungsmodus haben oder die Betragsberechnung hinterfragen helfen ihnen unsere Kreisgeschäftsstellen gerne weiter.