Update zur Maul- und Klauenseuche (21.01.2025)

Nach dem Erstausbruch der MKS im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland, am Freitag, 10. Januar, schreiten die Umgebungsuntersuchungen voran.
Zur Seucheneindämmung wurde eine Schutz- und Überwachungszone von 3 km bzw. 10 km um den Ausbruchsort eingerichtet und gilt gemäß Durchführungsbeschluss der EU-Kommission mindestens bis zum 11. Februar.
Wichtig ist, dass bislang alle Proben durch das Landeslabor negativ befundet wurden. Weiterhin positiv ist, dass der klinische Verdacht auf MKS in einem Ziegenbestand im Landkreis Barnim ebenfalls nicht bestätigt wurde und somit keine weiteren Fälle zu verzeichnen sind.
Da es auch weiterhin keine Hinweise auf eine Ausbreitung der MKS gibt, hat das brandenburgische Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz das Verbringungsverbot mit Ablauf des 17. Januar nicht verlängert. Demnach können aus dem Gebiet wieder Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Kameliden sowie deren Körper/ Körperteile transportiert werden. Auch Gülle darf entsprechend verbracht werden.
Die Maul- und Klauenseuche gehört aufgrund der schnellen Ausbreitungstendenz zu den weltweit wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen. Die Europäische Kommission ermöglicht den Mitgliedstaaten unter Einhaltung bestimmter Auflagen den Einsatz dieser Impfstoffe als zusätzliche Seuchenbekämpfungsmaßnahme.
Um im Ernstfall schneller reagieren zu können, hat das Land Brandenburg die MKS-Impfstoffbank aktiviert. Die Aktivierung ist jedoch keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz eines Impfstoffes. Nach der aktuellen Seuchensituation und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen ist eine Impfung bislang auch nicht vorgesehen.
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