BVerwG-Urteil zur Dünge-VO: WLV sieht Chance für Kooperation
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Beringmeier: „Wir brauchen Verordnungen, die wissenschaftlich korrekt, gleichzeitig praxisorientiert sind und zukünftig das Verursacherprinzip verankern“
Münster <wlv> Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das die Bundesregierung verpflichtet, ein Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen und dementsprechend die Düngeverordnung anzupassen, bewertet der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband als positives Signal hin zu mehr kooperativen Maßnahmen und weniger pauschalen Verboten.
WLV-Präsident Hubertus Beringmeier sieht in dem Urteil eine Gelegenheit, den eingeschlagenen Weg der Düngepolitik zu überdenken: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert nichts daran, dass die Europäische Kommission die verschärfte Düngeverordnung als rechtskonforme Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie akzeptiert. Das gestrige Urteil bietet trotz aller Bedenken, die Chance einer Neuausrichtung der Düngepolitik. Anstelle praxisgerechter Vorgaben sind in der Vergangenheit Vorschriften entstanden, die eine fachgerechte Düngung oftmals behindern und zum Teil sogar die hohen Standards unserer Produkte mindern. Trotzdem sehen wir in Westfalen-Lippe vielerorts, dass die Nitratbelastungen langfristig sinken. Gerade deshalb, muss das von der Bundesregierung angekündigte Nationale Aktionsprogramm eng mit der geplanten Novelle der Düngeverordnung verzahnt werden. Wir brauchen Verordnungen, die wissenschaftlich korrekt, gleichzeitig praxisorientiert sind und zukünftig das Verursacherprinzip verankern.“
Wichtig für die westfälisch-lippische Landwirtschaft ist außerdem, dass künftig alle relevanten Verursacher in das Aktionsprogramm einbezogen werden – nicht nur die Landwirtschaft. „Verursachergerechtigkeit muss dabei der Maßstab sein. Landwirtschaftliche Betriebe, die verantwortungsbewusst und gewässerschonend arbeiten, dürfen nicht unter pauschalen Auflagen leiden. Belastungen müssen strikt nach dem Verursacherprinzip angegangen werden.“ betont Beringmeier.