Landwirtschaftsverbände und Amprion schließen Vereinbarung

WLV-Präsident Beringmeier: „Die Interessen aller Beteiligten müssen überein gebracht werden“
Münster <wlv> Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband hat gemeinsam mit den Landwirtschaftsverbänden aus Niedersachsen, Hessen und dem Rheinland sowie dem Netzbetreiber Amprion am gestrigen Tage erstmals eine länder- und projektübergreifende Rahmenregelung für die zukünftige Umsetzung von Erdkabelprojekten unterzeichnet. Die Vereinbarung wird insbesondere die Grundlage für die privatrechtlichen Vereinbarungen für die Energiekorridore Rhein-Main-Link, Korridor B und Windader West bilden, die sich bereits im Genehmigungsprozess befinden. Darüber hinaus wird die Rahmenregelung auch den Betroffenen von der Offshore-Anbindung BalWin1 und BalWin2 angeboten werden.
Bei der feierlichen Unterzeichnung im Dreiländereck Bad Karlshafen hob Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, hervor: „Bei einem Großprojekt wie diesem gilt es, die Interessen von Grundstückseigentümern, Leitungsbetreibern, Stromanbietern und Endkunden überein zu bringen. Eine solche Regelung, wie sie heute geschlossen wird, ist ein Musterbeispiel für konsensuale Vorgehensweise und der Beweis dafür, dass auch bei derart großen Projekten gemeinsame Lösungen gefunden werden können. Wir sind zuversichtlich, heute den Grundstein für die weitere sehr gute Zusammenarbeit zu legen.“
Die Rahmenregelung würdigt den erforderlichen Netzausbau zum Erreichen der deutschen Klimaneutralitätsziele gleichermaßen wie die Bedeutung und Rolle der Landwirtschaft, sowie die schonende Inanspruchnahme der Böden - besonderes Augenmerk wurde dabei auf den Schutz der Böden sowie die Angemessenheit der Entschädigungen für die Inanspruchnahme der Grundstücke gelegt. Ein wesentlicher Inhalt der Rahmenregelung ist ein gemeinschaftlich erarbeitetes Muster einer Projektrahmenregelung. Nach diesem Muster wird die benötigte Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch den Bau, Bestand, Betrieb und die Unterhaltung der Erdkabelleitungen und insbesondere die damit verbundenen Entschädigungszahlungen sowie Maßnahmen zum Bodenschutz einheitlich und projektübergreifend ermöglicht. Dabei ist es jedem Grundstückseigentümer selbst überlassen, von den Musterregelungen Gebrauch zu machen oder auch nicht. „Wir sind überzeugt, den Landwirten eine profunde Grundlage für ihre Verhandlungen zur Verfügung zu stellen“, so Beringmeier.