Mediation – gemeinsam vom Konflikt zur Einigung
Gerade wenn sich die streitenden Parteien aus familiären oder nachbarschaftlichen Gründen, aus dem Verein oder dem Dorf sehr gut kennen, ist ein ruhiges Gespräch über anstehende Probleme oft nicht mehr möglich. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, über einen Dritten, die Mediatorin oder den Mediator, wieder ins Gespräch zu kommen.

Im Gespräch übernehmen die Mediatorin oder der Mediator nicht die Rolle eines Richters oder Schlichters, sondern nutzt die Ausbildung dazu, die Streitenden mit Ruhe, Gelassenheit und Konsequenz dahin zu bringen, sich zuzuhören und auszutauschen. So kann durch die Gesprächsführung eine gemeinsame Kommunikationsebene wiederhergestellt werden. Diese ist Voraussetzung für eine Lösungsfindung.
Den Kontakt zu einem Mediator/zu einer Mediatorin erhalten Sie über Ihre Kreisgeschäftsstelle oder direkt mit einem unserer ausgebildeten Mediatoren.
Die Beratung findet in der Regel in der Geschäftsstelle des Kreisverbands statt, aber immer öfter auf Wunsch auch online.
Kosten der Beratung
Laut Satzung erhebt der WLV für seine Beratungsleistungen ein Entgelt. Dies richtet sich nach dem Zeitaufwand, der für die Beratung notwendig ist, und wird vom Vorstand des WLV festgelegt.
Damit stellt der WLV sicher, dass die Mitgliedsbeiträge zum WLV voll und ganz der politischen Arbeit des Verbandes und damit allen Mitgliedern zugute kommen.