Sozialversicherungsrecht: Beratung aus einer Hand

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung im Bereich des Sozialrechts. Hier sind wir – unabhängig von einer WLV-Mitgliedschaft – für Sie im Auftrag der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger unterwegs, um Sie zur landwirtschaftlichen Alters-, Kranken- und Pflegekasse zu beraten. Auch wenn es um die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft geht, stehen wir für Sie zur Verfügung.

Die Kosten für unsere Beratung im landwirtschaftlichen Sozialrecht übernimmt übrigens in fast allen Fällen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG.

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Für unsere Mitglieder bieten wir darüber hinaus Beratungen in den anderen Bereichen des Sozialrechts an, z. B.

  • der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,

  • Arbeitslosenversicherung,

  • BAföG,

  • Elternzeit und Elterngeld.

Insbesondere die gesetzlich versicherten Familienangehörigen und die Nebenerwerbslandwirte nutzen gerne die Möglichkeit, sich über das landwirtschaftliche Sozialrecht hinaus auch im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungen beraten zu lassen.

In bestimmten Fällen vertreten wir Sie auch im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht.

Die Beratung im außerlandwirtschaftlichen Sozialrecht sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür erhebt der WLV laut Satzung ein Entgelt. Dies richtet sich nach dem Zeitaufwand, der für diese Dienstleistung notwendig ist, und wird vom Vorstand des WLV festgelegt. Mit der Abrechnung der individuellen Dienstleistungen stellt der WLV sicher, dass die Beiträge der Mitglieder voll und ganz der politischen Arbeit des WLV zugute kommen.

 Unsere Beratungsleistungen im Sozialversicherungsrecht

  • Landwirtschaftliche Alters-/Krankenkasse

  • Landwirtschaftliche/Gesetzliche Berufsgenossenschaft

  • Gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

  • BAföG/Kinder-/Erziehungs-/Wohngeld/Sozialhilfe

  • Widersprüche/ Klagen vor dem Sozialgericht

Beratungstermin vereinbaren

Die Beratung findet in der Regel in der Geschäftsstelle des Kreisverbands statt, aber immer öfter auf Wunsch auch online.

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