Beiträge zum WLV
Der WLV wird von seinen Mitgliedern finanziert und sichert so seine Unabhängigkeit. Daneben erhebt der Verband für bestimmte Beratungen und Dienstleistungen eine Kostenerstattung.
133,00 Euro Grundbeitrag
1,15 Euro Beitrag je Hektar forstwirtschaftlicher Fläche (LF)
Flächenbeiträge je Hektar landwirtschaftlicher Fläche
gestaffelt nach folgenden Tabellen33,00 Euro Beitrag für Familienmitgliedschaft
33,00 Beitrag für Jungmitglieder (im Jahr des Eintritts und den 3 darauffolgenden Jahren kostenlos)
66,00 Euro Beitrag für Biogas/Windkraft
Grundsätze der Beitragsbemessung
Gestaffelte Hektarbeiträge in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit des Bodens und der Tierhaltung
Flächenbeitrag I je Hektar landwirtschaftlicher Fläche (LF)
Hektarwert in DM | bis 100 ha | 101 - 150 ha | über 150 ha |
---|---|---|---|
bis 750 | 2,00 | 1,50 | 1,00 |
750-1.750 | 2,69 | 2,02 | 1,35 |
über 1.750 | 3,38 | 2,54 | 1,69 |
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Flächenbeitrag II je Hektar landwirtschaftlicher Fläche (LF)
Hektarwert in Euro | bis 100 ha | 101 - 150 ha | über 150 ha |
---|---|---|---|
bis 2.150 | 2,00 | 1,50 | 1,00 |
2.150-6.000 | 2,69 | 2,02 | 1,35 |
über 6.000 | 3,38 | 2,54 | 1,69 |
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Diese Komponenten bestimmen die Beitragshöhe
Komponente 1:
Erhebung eines Grundbeitrags in Höhe von derzeit 133 Euro
Komponente 2:
zusätzliche Erhebung eines Flächenbeitrags, der sich aus zwei Teilbeträgen zusammensetzt:
zur Hälfte in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit des Bodens (gemessen am Hektarsatz der Gemeinde zur Berücksichtigung der Bodenwerte / Flächenbeitrag I)
zur Hälfte in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Umsatz landwirtschaftlicher Betriebe (gemessen auf Gemeindeebene zur Berücksichtigung aller landwirtschaftlicher Produktionen / Flächenbeitrag II)
Flächenbeitrag I und II werden gestaffelt in drei Beitragsklassen ab einer Flächengröße von 100 Hektar sinkende Hektarbeiträge (von 100 bis 150 Hektar: 25 Prozent Rabatt, ab 150 Hektar: 50 Prozent Rabatt)
Komponente 3:
Flächenbeitrag für forstwirtschaftlich genutzte Fläche
Komponente 4:
Sonderbeitrag unterschiedlich je nach Kreisverband
Komponente 5:
Zusatzbeitrag für Betriebe mit Biogas- oder Windkraftanlagen in Höhe von 66 Euro.