Rinderherpes | 26. März 2025

Verlängerung der BHV1-Sperrzonenregelung für Heek und Ammeln

Kreisveterinärin Anja Miebach erläuterte heute im Kreisverbandsausschuss in Rhede Hintergrund und Inhalte zur Verlängerung der Sperrzonen-Regelung für Heek und Ahaus-Ammeln. Foto: Stephan Wolfert, WLV

Vier neue BHV1-Fälle aufgetaucht / Einschränkungen für weitere drei Monate für 105 Rinderhalter / Lichtblick: Erleichterungen für Zukauf & Monitoring von Tieren

Alle Beteiligten hatten sich zweifelsfrei mehr an Erleichterungen erhofft. Das war auch heute Morgen bei der Sitzung des WLV-Kreisverbandsausschusses in Rhede zu spüren, als Landrat Dr. Kai Zwicker und Kreisveterinärin Anja Miebach zur Verlängerung der Sperrzonen-Regelung für Heek und Ahaus-Ammeln vortrugen. Kurz vor Ablauf der bisherigen Allgemeinverfügung zum 31. März 2025 wurden im Rahmen der angeordneten Untersuchungen weitere Infektionen in vier Betrieben in Heek festgestellt. Dies ließ den Entscheidern auf NRW-Ministerialebene wohl keine andere Wahl, wie der Landkreis in seiner heutigen Pressemitteilung andeutet. Konkret schreibt der Kreis, dass die ursprünglich vorgesehene Aufhebung der Sperrzone aufgrund der kurzfristigen neuen Ausbrüche nicht realisiert werden konnte, da dadurch die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung der Infektion in weitere Bestände zu groß wäre. Eine Sanierung der aktuell betroffenen Betriebe wird einige Wochen in Anspruch nehmen, sodass die Maßnahmen in der Sperrzone zum Schutz der übrigen Rinderbestände weiterhin erforderlich sind.

Einige Änderungen und damit verbundene Erleichterungen für die betroffenen Rinderhalter konnten aber vorgenommen werden: Zukauftiere, die in die Sperrzone verbracht werden sollen, müssen nicht mehr vorab blutserologisch untersucht werden, was die Verfügbarkeit für die Rinderhalter erleichtern wird. Diese Tiere sind innerhalb von 30 bis 60 Tagen nach Einstallung in die Bestände untersuchen zu lassen. Monitoringuntersuchungen in Mast- und Mutterkuhbetrieben müssen nicht erneut wiederholt werden. Lediglich die monatlichen Tankmilchuntersuchungen in Milchviehbetrieben sind weiterhin durchzuführen.

Zum Thema: Sperrzone in Heek und Ahaus/ Ammeln

Die Einrichtung einer Sperrzone ab dem 1. Oktober 2024 war aufgrund mehrfacher IBR/IPV-Ausbrüche – besser bekannt als BHV-1-Infektion (Bovine-Herpesvirus-Typ 1, Rinderherpes) – in der Gemeinde Heek und den angrenzenden Teilen der Stadt Ahaus (Bauernschaft Ammeln) erforderlich geworden, um eine weitere Ausbreitung der Infektion mit dem BHV-1-Virus und einem damit verbundenen drohenden Verlust der Seuchenfreiheitsstatus für den gesamten Kreis Borken zu verhindern. Zur Einrichtung der Sperrzone wurde der Kreis Borken im Herbst 2024 per Erlass durch das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium aufgefordert. Die mittels Allgemeinverfügung für die Rinderhalter zunächst für sechs Monate angeordneten Maßnahmen müssen noch weitere drei Monate aufrechterhalten werden, schreibt der Kreis Borken heute in seiner Pressemitteilung.

WLV-Online-Infoveranstaltung am 28. März zur Sperrzonen-Regelung
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Die ab dem 1. Oktober 2024 eingerichtete BHV1-Sperrzone in Heek bleibt für weitere drei Monate bis zum 30. Juni 2025 bestehen.
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Kreisverbandsausschuss-Sitzung in Rhede