Baurecht | 1. August 2025

Abbau von Bürokratie kommt voran

Das Land NRW will die Landesbauordnung ändern. Das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen, wird von WLV und RLV begrüßt.

Mit Schreiben vom 11.7.2025 hat das Land NRW den Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vorgelegt Mit diesem soll vorallem der Bürokratieabbau im Bauordnungsrecht erfolgen, insbesondere eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Die geplanten Änderungen im Einzelnen:

  • Wird nicht fristgerecht (grds 3 Monate) entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt.

  • Wenn eine Genehmigung erfolgen muss, soll diese vereinfacht werden, z.B. durch Aufhebung bestimmter Schriftformerfordernisse; verfahrensfreie Bauvorhaben werden ausgeweitet.

  • Gebäude bis zu 4 m Firsthöhe, die zum Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen ( § 62 Nr. 1.c)) oder Fahrsilos sollen zukünftig verfahrensfrei sein.

  • Auch bei Solaranlagen iSv § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) und Nr. 9 BauGB gibt es Erleichterungen.

WLV und RLV haben ein positives Votum für Bürokratieabbau und Bestandsschutz abgegeben. Wenn das Gesetz verabschiedet ist, werden wir informieren.