Photovoltaik | 19. Dezember 2022

Achtung: Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaik bis 30 KW

Photovoltaik-Anlage auf einer Scheune

Rückwirkend Ab dem 1.1.2022 sind kleinere Fotovoltaikanlagen bis 30 KW nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Dies kann Auswirkungen haben auf Rentenzahlungen oder eine Befreiung von der Alterskasse. Eine Beratung durch den WLV ist angebracht.

Solch kleiner Anlagen - bei mehreren Anlagen gilt dies für bis zu 100 KW - tauchen nicht mehr im Einkommenssteuer-Bescheid auf. Da das Sozialrecht in vielen Fällen der steuerlichen Einordnung folgt, ergeben sich hier Konsequenzen. Zum Beispiel wirken sich Einkünfte aus diesen PV-Anlagen dann nicht mehr schädlich auf vorzeitige Renten oder Erwerbsminderungsrenten aus. Es fallen bei den Rentnern auch keine Beiträge zur Krankenkasse an. So wird es z.B. für Hofabgeber interessanter, sich bei Hofübergabe und Renteneintritt die Einnahmen aus der Fotovoltaik vorzubehalten.

Es kann aber auch negative Auswirkungen geben, zum Beispiel wenn eine Alterskassenbefreiung auf den Einnahmen aus Fotovoltaik beruhte.

Wer Fragen oder Beratungsbedarf hierzu hat, ist bei den Sozialrechtsberater*innen des WLV hervorragend aufgehoben.