Junglandwirteprämie 2024 | 19. April 2024
Achtung: OVG-Urteil gefährdet Prämienerhalt - unbedingt Verträge prüfen lassen

Junglandwirte, die in diesem Jahr die Prämie für Junglandwirte beantragen und - zum Beispiel mit den Eltern - in einer GbR die Landwirtschaft betreiben, sollten dringend ihre Verträge überprüfen.
Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 5. September 2023. Danach muss dem Junglandwirt in der GbR die „wirksame und langfristige Kontrolle des Betriebs“ zukommen, wenn er die Junglandwirteprämie erhalten möchte.
Für den Erhalt der Prämie reicht es nicht einfach aus, wenn Entscheidungen nicht gegen den Junglandwirt getroffen werden können. Es dürfen ihm auch faktisch die wesentlichen Betriebsmittel nicht kurzfristig entzogen werden können.
Der WLV rät: Alle antragstellenden GbRs, an denen ein Junglandwirt beteiligt ist, sollten sich unbedingt im WLV-Kreisverband kurzfristig beraten lassen.